Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-12-02
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2003-12-02
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die EVP-Vertreter in der EVP/EDU-Fraktion. In meinem relativ grossen Bekannten- und Freundeskreis finden sich mehrere Personen, die gleichgeschlechtlich orientiert sind und diese Veranlagung auch mehr oder weniger offen leben. Es sind durchs Band wertvolle, differenzierte und kultivierte Personen, denen meine Frau und ich freundschaftlich verbunden sind. Auch wenn diese Menschen in Bezug auf ihre Gefühle anders veranlagt sind als wir - wir nehmen sie ebenso ernst wie alle anderen Freunde und Bekannten.
Mit der eingetragenen Partnerschaft, die wir heute diskutieren, soll nun ein Institut für gleichgeschlechtliche Paare in unserer Rechtsordnung verankert werden, welches sich an jenem der Ehe orientiert und über weite Strecken ähnliche Bestimmungen und Auswirkungen haben soll. Die Frage ist: Braucht es das, und wollen wir das?
Dazu ein paar Gedanken: Es gibt eine Vielzahl von Studien über den Anteil gleichgeschlechtlich orientierter Menschen in unserer Gesellschaft. Die meisten Studien kommen auf eine Zahl in der Grössenordnung von 1, 2 oder bestenfalls 3 Prozent. Mit anderen Worten: Es handelt sich um eine verschwindend kleine Zahl von Menschen, die von dem vorgeschlagenen Gesetz überhaupt betroffen sein könnten. [PAGE 1814]
Dieser Eindruck verstärkt sich noch, wenn man in Betracht zieht, dass der weitaus grösste Teil der gleichgeschlechtlichen Beziehungen keine festen und auf Dauer angelegten Partnerschaften und Lebensgemeinschaften sind, sondern meist nur kurze Zeit dauern und gleichzeitig andere Beziehungen nicht ausschliessen. Es ist daher kein Zufall, dass überall dort, wo gesetzliche Regelungen für eingetragene Partnerschaften geschaffen worden sind, viel weniger Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, als dies jeweils bei den Diskussionen um die Schaffung des neuen Instituts angenommen wurde. Konkret: Letztlich geht es lediglich um einen Teil unserer Bevölkerung, der deutlich unter 1 Prozent liegen dürfte.
Geht man nun der Frage nach, ob es die neue Rechtsform überhaupt brauche, so stellt man fest, dass heute einem Zusammenleben und Zusammenwohnen gleichgeschlechtlicher Paare keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Auch gesellschaftliche Hürden sind kaum noch vorhanden, denn die Bevölkerung hat sich in den letzten Jahrzehnten daran gewöhnt, dass immer mehr Menschen nicht mehr im Rahmen der traditionellen Familie, sondern in ihren eigenen, selbst und frei bestimmten Lebensformen zusammenleben, in Formen, die notabene sehr oft auch nicht auf einer Liebes- oder Geschlechtsbeziehung beruhen, z. B. Geschwister, Mutter und Tochter, Senioren, Seniorinnen usw. Auch die Folgen, die laut Gesetzentwurf für eine eingetragene Partnerschaft entstehen, z. B. der gegenseitige Beistand, die gegenseitige Vertretung, wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen, können von zwei Personen, die zusammenleben wollen, in weiten Teilen heute schon privatrechtlich geregelt werden.
Wenn also zu entscheiden ist, ob ein neues, eheähnliches Institut für gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingeführt werden soll, so ist nach dem Gesagten davon auszugehen, dass es sich um eine gesetzliche Regelung handeln würde, die für eine sehr kleine Minderheit unserer Bevölkerung aktuell wäre und überdies rechtliche Folgen schaffen würde, die heute schon weitgehend auf privater Basis zwischen zwei Menschen frei vereinbart werden können. Unter diesen Umständen sehen wir keine Notwendigkeit, in unserem Gesetz ein derartiges Institut einzuführen und gesetzlich zu regeln, welches sozusagen alternativ und gleichwertig neben dasjenige der Ehe gestellt würde. Denn diese hat für unser Volk, unser Land und seinen Fortbestand, aber auch für die auf Dauer darin verbundenen Ehegatten eine viel bedeutsamere, weiter reichende Bedeutung als das Zusammenleben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.
Wir anerkennen, dass es eine Vielzahl von Lebensformen gibt, auch gleichgeschlechtliche. Wir akzeptieren dies und stellen fest, dass diese heute auch ohne wesentliche Einschränkungen gelebt und die Beziehungen nach Wunsch der Betroffenen geordnet werden können. Ein neues Institut der eingetragenen Partnerschaft ist daher nicht nötig, zumal es auch nur eine verschwindend kleine Minderheit unserer Bevölkerung betreffen würde, in seiner Ausgestaltung aber zu sehr als eigentliche Alternative neben die Ehe gestellt würde und unseres Erachtens auch ein für unsere Gesellschaft falsches Signal aussenden würde.
Wir EVP-Nationalräte werden daher, allerdings mit einer etwas differenzierteren Begründung, den Nichteintretensantrag Waber unterstützen und den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ablehnen.