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Genner Ruth · Nationalrat · 2003-12-02

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-12-02

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion ist klar für Eintreten und Zustimmung zum Gesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Wir unterstützen damit die Anliegen verschiedenster Organisationen von Betroffenen wie der Lesbenorganisation der Schweiz (LOS), der Schweizerischen Schwulenorganisation Pink Cross, der Vereinigung der Freundinnen, Freunde und Eltern von Lesben und Schwulen (Fels) und der Organisation der schwulen Führungskräfte Network.

Wir stellen fest, dass gleichgeschlechtliche Paare bis heute weitgehend schutzlos dastehen. Nur die Kantone Zürich und Genf haben erst kürzlich einen "sanften Rechtsstatus" für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen; dies im Sinne, dass eine Partnerschaft eingetragen werden kann. Es ist uns aber allen völlig klar, dass die bundesrechtliche Zuständigkeit für die wesentlichen rechtlichen Belange entscheidend ist. Das vorliegende Gesetz wird deshalb dringend erwartet. Führen wir uns vor Augen: Noch ist es nicht lange her, dass Homosexualität ein Grund für Verfolgungen, Fichierungen, Diskriminierungen und Stigmatisierungen in hohem Masse war. Situationen im Alltag von heute zeigen aber immer noch, dass gleichgeschlechtliche Paare mit vielen Vorurteilen oder Ausgrenzungen konfrontiert sind, genau so, wie sie Minderheiten häufig erleben.

Wir sind besonders aufgrund von Artikel 8 der Bundesverfassung dazu verpflichtet, dafür einzustehen und zu kämpfen, dass Diskriminierungen aufgrund der Lebensform nicht vorkommen. Die alten Vorurteile sind tief verankert, und eine neue Gesetzgebung ändert diese selbstverständlich nicht. Es ist aber an uns als gesetzgebender Behörde, die rechtlichen Voraussetzungen zur Nichtdiskriminierung zu schaffen. Persönlich bin ich davon überzeugt, dass es gerade aus diesem Grund notwendig wäre, gleichgeschlechtlichen Paaren die Rechtsform der Ehe zu öffnen. Ich habe deshalb vor fünf Jahren eine entsprechende parlamentarische Initiative (98.453) eingereicht. Denn wer lesbische und schwule Paare im Sinne der neuen Bundesverfassung als gleichwertig akzeptiert, muss auch ihre rechtliche Gleichstellung unterstützen. Formal könnte die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe mit einer sanften sprachlichen Überarbeitung des Zivilgesetzbuches, des Bürgerrechtsgesetzes sowie der Zivilstandsverordnung erreicht werden. Das würde im Übrigen zwingend die geschlechtsneutrale Ausgestaltung weiter Teile des Zivilgesetzbuches erfordern und daher auch das Postulat der sprachlichen Gleichstellung von Frauen und Männern verwirklichen. Aus rechtlicher Sicht ist die Eheforderung für gleichgeschlechtliche Paare der einfachste Lösungsansatz zur Beseitigung des anerkannten Diskriminierungstatbestandes.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird eine eigene, neue Rechtskategorie geschaffen, namentlich eine Rechtskategorie für Schwule und Lesben. Das bedeutet einen neuen Rechtsstatus - endlich einen Rechtsstatus! - für Schwule und Lesben, der bis heute nicht vorhanden ist. Ein neuer, eigener Rechtsstatus für Schwule und Lesben, ausgesprochen für Minderheiten einer Gesellschaft, ist aus meiner Sicht jedoch nicht unproblematisch und lässt noch immer Differenzen, zum Teil erhebliche Differenzen, zur Rechtsform der Ehe zu. Damit wird die Lebensform von schwulen und lesbischen Paaren rechtlich anders behandelt als die Lebensform der heterosexuellen Paare. Dieser Aspekt ist nicht unbedenklich, zumal wir gegen Diskriminierungen und Stigmatisierungen antreten wollen. Die eingetragene Partnerschaft ist also keine Rechtsform wie die Ehe, aber sie soll in vielen Bereichen die gleichen Auswirkungen haben und die gleichen rechtlichen Wirkungen zeigen wie die [PAGE 1813] Rechtsform der Ehe. Das bedeutet aber dennoch, dass wir einen Unterschied zwischen den verschiedenen Paaren legiferieren - ein Tatbestand, der gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung zu vermeiden ist. Die Eintragung der Partnerschaft ist demzufolge keine Heirat, aber sie soll ihr gleichen.

Für die grüne Fraktion ist es wichtig, dass endlich eine Rechtsform für schwule und lesbische Paare geschaffen wird und damit die gleichgeschlechtliche Partnerschaft als eine neue Form des Zivilstandes anerkannt wird. Wir beantragen Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten.

Ich möchte nun noch auf ein paar wichtige Punkte innerhalb der Gesetzgebung zu sprechen kommen. Aus den vorher genannten Gründen ist es für die grüne Fraktion klar, dass wir bezüglich des Ausländerrechtes keine Differenzen zwischen hetero- und homosexuellen Paaren wollen. Eine Differenz wäre schlichtweg auch nicht zu begründen. Wir setzen uns deshalb für die Streichung von Artikel 6 Absätze 2 und 3 ein.

Was die Frage der Adoption betrifft, hat sich die grüne Fraktion auch hier dafür ausgesprochen, dass homosexuelle Paare in gleicher Weise wie heterosexuelle Paare Kinder adoptieren können. Wir stimmen deshalb in Artikel 28 für den Minderheitsantrag Hubmann, allenfalls dann für den Eventualantrag Menétrey-Savary im Sinne einer Ermöglichung der Adoption von Stiefkindern. Mindestens die Adoption von Stiefkindern ist eine wünschenswerte Form, weil de facto schon sehr viele gleichgeschlechtliche Paare mit Stiefkindern zusammenleben.

Beim Sozialversicherungsrecht stimmen wir für die Mehrheit. Wir wollen damit, dass beim Tod einer Partnerin oder eines Partners die überlebende Partnerin einer Witwe und der überlebende Partner einem Witwer gleichgestellt werden. Ich muss sagen, dass uns gerade die Begründungen der Nichteintretensanträge und des Rückweisungsantrages in der Auffassung bestärken sollten, dass dieses Gesetz in Kraft treten muss. Toleranz bedeutet eben noch nicht, dass die Leute effektiv einen gleichen rechtlichen Status haben. Nur dieser kann vor Diskriminierung schützen.

Ich bitte Sie einzutreten.