Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-12-02
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-02
Wortprotokoll
Weshalb braucht es ein Partnerschaftsgesetz? Diese Frage müssen wir heute beantworten, und die meisten von Ihnen haben dazu vom Schweizerischen Katholischen Frauenbund auch ein Diskussionspapier erhalten, das provokativ die Frage stellt: Sind gleichgeschlechtliche Beziehungen unsittlich, oder sind sie eine anerkennenswerte Lebensform?
Wir rechnen in der Schweiz mit rund 8000 Paaren, die in gleichgeschlechtlicher Beziehung leben, und ein Teil dieser Personen will diese Beziehung auf Dauer führen, will sich gegenseitig beistehen und etwas aufbauen. Es geht nicht darum, dass wir mit dem Eintreten auf dieses Gesetz diese Lebensform moralisch gut finden, und es geht auch nicht darum, diesen Personen eine staatlich anerkannte, der Ehe gleichgestellte Lebensform zuzugestehen. Vom Gesetz her ist diese Lebensform heute nicht vorgesehen, und sie ist auch nicht geschützt. Solche Paare können ihre gegenseitigen Beziehungen zwar vertraglich angehen, aber solchen Versuchen sind vom Gesetz klare Grenzen gesetzt, etwa im Erbrecht oder im Sozialversicherungsrecht. Wir können entscheiden, dass diese Situation halt einfach hinzunehmen ist, oder wir können entscheiden, diese Ungleichbehandlung in einem Rechtsstaat wie der Schweiz nicht weiter tolerieren zu wollen.
Ich erinnere Sie daran, dass der Europarat schon vor sehr langem eine Richtlinie verabschiedet hat mit dem Ziel, Diskriminierungen aufzuheben. Ich habe gelesen, dass vor 10 Tagen der Kanton Freiburg im Verfassungsrat ebenfalls die Registrierung für gleichgeschlechtliche Paare verabschiedet hat. Es gibt bereits Kantone, die diese Registrierung kennen. Man hat erfahren, dass kein Run auf diese Registrierung stattfindet, aber sie ist vorgesehen, und sie erklärt eine Ungleichbehandlung somit für nicht mehr zulässig, sondern bietet einen adäquaten Ausweg.
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage, nicht weil wir diese Lebensform als richtig erachten und auch nicht weil wir der Meinung sind, dass ein Grossteil unserer Bevölkerung davon Gebrauch machen wird. Es ist, wie Kollege Aeschbacher zu Recht angeführt hat, ein sehr kleiner Teil unserer Bevölkerung betroffen. Die Frage ist für uns von der CVP-Fraktion aber ethisch klar: Wir sind auch gegen Diskriminierungen, wir sind für den Respekt vor Andersdenkenden, wir sind für Toleranz gegenüber anderen Lebensformen. Die Moral ist etwas Privates und nicht etwas, das der Staat verankern und vorschreiben muss.
Es ist unserer Ansicht nach besser, dass Paare Bindungen und rechtliche Beziehungen eingehen, als dass sie nur lose zusammenleben. Der Staat und die Gesellschaft haben ein Interesse an klaren, geregelten Beziehungen, in denen es nicht nur Rechte gibt, sondern eben auch Pflichten. Mit diesem Gesetz verankern wir insbesondere auch Pflichten solcher Paare.
Konkubinatspaare haben jederzeit die Möglichkeit, zu heiraten und damit ihre Beziehung auf ein rechtliches Fundament [PAGE 1817] zu stellen. Gleichgeschlechtliche Paare haben diese Wahl nicht, sie können sich nicht frei entscheiden. Dafür schaffen wir diese Registrierung, dafür heben wir die vorhandenen Diskriminierungen auf. Für die CVP-Fraktion ist es daher enorm wichtig, dass in der Vorlage die Ehe als verfassungsrechtlich geschützte Lebensform klar privilegiert wird, dass die Ehe in keiner Weise geöffnet wird und diese Registrierung eheähnlich ist. Wir bringen das nur schon durch den Ort, an dem wir diese Regelungen treffen, zum Ausdruck: Wir treffen diese Regelungen nicht etwa im Zivilgesetzbuch, sondern wir schaffen ein eigenes Gesetz, eine eigenständige Registrierung, die eben nicht der Ehe entspricht und ihr auch nicht entsprechen darf. Wir wollen die Ehe nicht abwerten, im Gegenteil: Die Ehe muss vom Staat privilegiert werden, daran halten wir klar fest.
Wir sind auch froh, dass der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission nicht einverstanden sind mit einer Öffnung der Adoption oder der Zulassung von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren für gleichgeschlechtliche Paare. Wir kommen zu diesem Schluss nicht etwa, weil wir finden, gleichgeschlechtlich orientierte Menschen hätten keine Erziehungsfähigkeiten, sondern weil wir der Meinung sind, im Zentrum müsse das Kind stehen, das Kind und sein Wohl, und nicht etwa egoistische Ansätze von Eltern oder potenziellen Erziehern. Der Staat muss im Interesse des Kindes die Adoption sowie fortpflanzungsmedizinische Techniken für gleichgeschlechtliche Paare verbieten. Hier geht es uns effektiv um die Familie, um die Ehe, denn die Ehegatten sind eben von der Natur her nicht gleichgeschlechtlich orientiert.
Ich bitte Sie daher, auf dieses Gesetz einzutreten und in der Folge dem Antrag der Mehrheit analog der Version des Bundesrates zu folgen.