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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2003-12-03

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-03

Wortprotokoll

Herr Weyeneth und Herr Beck versuchen mit aller Kraft, eine Debatte zur Pensionskassenproblematik beim Bund vom Zaun zu brechen - hier in diesem Sanierungsprogramm, am falschen Ort. Sie ist in der Sache und in der Form verfehlt.

In der Sache ist sie deshalb verfehlt, weil systematisch verwischt wird, worum es bei diesem Zinssatz geht. Weder Herr Beck noch Herr Weyeneth haben erkennen wollen, dass nicht ein Marktzins zur Diskussion steht. Das ist nicht das Problem dieser Bestimmung, sondern es geht darum, den Zinssatz im Leistungsprimat festzulegen. Er ist in der Bestimmung, die vom Gesetzgeber verabschiedet worden ist, auf mindestens 4 Prozent festgelegt. Der technische Zinssatz im Leistungsprimat beträgt nun einmal 4 Prozent, damit die Leistungen aufrechterhalten werden können, und nicht weniger. Bei höheren Zinsen in besseren Zinszeiten hat man auch keinen höheren Zins ausgerichtet. Es geht hier nicht um einen Marktzins, sondern um den Minimalzins, der es erlaubt, die Leistungen im Leistungsprimat aufrechtzuerhalten. Das ist der Punkt bei diesem Artikel. Wenn man diese Bestimmung abändert, dann muss man das System abändern; das wird hier aber nicht vorgeschlagen, sodass die Änderung dieser Bestimmung nur dazu führt, dass der Fehlbetrag, den der Bund zu berappen hat, vergrössert wird. Ferner sollen gemäss der offen ausgesprochenen Absicht der beiden Antragsteller die Leistungen für das Personal verschlechtert werden; das müsste aber auf einem ganz anderen Weg geschehen.

Zur Form: Der Gesetzgeber hat in dieser Bestimmung den Fehlbetrag des Bundes festgelegt, der innert acht Jahren abzutragen ist. Der Bundesrat schlägt offenbar inzwischen andere Wege ein, dass die Schuld unter Umständen früher abbezahlt wird. Das ist durchaus möglich. Aber man kann nicht hingehen und in dieser Bestimmung die Leistungen dort verschlechtern, wo es um den Fehlbetrag des Bundes geht. Man kann sich nicht auf diesem Weg aus einer Verpflichtung stehlen, die gegenüber dem Personal festgelegt worden ist.

Es geht darum, dass Leistungen gegenüber dem Bundespersonal zur Diskussion stehen. Verträge, auch gegenüber den Beschäftigten des Bundes, sind einzuhalten. Diese Leute haben das Recht, dass auch ihnen gegenüber ein ordentliches Prozedere eingehalten wird. Wenn die Arbeitsbedingungen verändert, verschlechtert werden, wenn die Pensionskassenleistungen, auf die die Leute Anspruch haben, verschlechtert werden, haben auch die Bundesbeschäftigten das Recht darauf, dass sie anständig, nach korrekten Regeln, behandelt werden. Das heisst, dass sie [PAGE 1844] zunächst einmal angehört werden müssen. Das ist alles nicht geschehen. Es ist kein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden. Hier sind keine Gespräche mit dem Personal geführt worden. Wenn das Gesetz werden sollte, was Herr Weyeneth vorschlägt, dann würde man sämtliche Regeln brechen, die gegenüber dem eigenen Personal des Bundes - wie gegenüber den übrigen Beschäftigten in diesem Land auch - eingehalten werden müssen.

Es mutet nun ganz eigenartig an, dass ausgerechnet Herr Weyeneth und Herr Beck, Vertreter eines Berufsstandes, der Landwirtschaft, der selber seine Probleme hat, der doch zu einem überwiegenden Teil auf Kosten der Steuerzahler sein Auskommen findet - vier von fünf Franken, die in die Landwirtschaft investiert werden, sind Steuergelder -, auf eine andere Minderheit in einer Art und Weise losgehen, die nicht weiter qualifiziert werden kann.

Es ist zwar so, dass Landwirte vorläufig keine Bundesbeamten sind, obwohl sie zu 80 Prozent über Steuergelder finanziert werden; dann müsste man ihnen gegenüber dieselben Regeln applizieren. Aber es ist völlig unangebracht, auf diese Art und Weise jetzt gegen Leistungen des Bundespersonals zu polemisieren. Wir wissen sehr wohl, dass auf das Bundespersonal schwere Zeiten zukommen. Der Bundesrat hat entsprechende Vorlagen angekündigt; bei der Publica werden Veränderungen bezüglich der zukünftigen Leistungen thematisiert. Es ist wichtig, dem Bundespersonal gegenüber die ordentlichen Regeln einzuhalten, wenn ihm Eingriffe wie die Veränderung des bisherigen Leistungsprimates zum Beitragsprimat drohen. Das ist eine elementare Voraussetzung; auch das Bundespersonal zahlt Steuern - das muss mitberücksichtigt werden - und hat Anspruch auf eine anständige Behandlung.

Der Ständerat hat einstimmig und ohne Diskussion - mit dem Bundesrat - entschieden, den Beschluss des Nationalrates (Antrag Weyeneth) in der ersten Lesung abzulehnen.

Ich bitte Sie, in diesem Punkt der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und dem Ständerat bzw. dem Bundesrat zu folgen.