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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2003-12-03

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-03

Wortprotokoll

Ja, Herr Weyeneth, Sie wissen sehr wohl, dass die Landwirte vorläufig keine Bundesbeamten sind, obwohl sie schwergewichtig über Steuern bezahlt werden - auch über die Steuern der Angestellten des Bundes. Wenn es so wäre, dass die Landwirte auch Bundesbeamte wären, dann wäre bei Veränderungen der Leistungen ihnen gegenüber auch das Prozedere bei der Veränderung von Beschäftigungsbedingungen einzuhalten. So ist es aber eben nicht. Sie sind Subventionsempfänger, wie auch verschiedene andere Gruppen in diesem Land. Für sie gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren; das ist ihnen gegenüber einzuhalten. Aber beim Personal gibt es aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses das besondere Prinzip von Treu und Glauben, das zu berücksichtigen ist. Hier liegen vorläufig Unterschiede vor.