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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-12-04

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-04

Wortprotokoll

Es geschehen seltsame Dinge in diesem Lande! Da wird in beiden Räten ein gleich lautender Antrag angenommen, und plötzlich entsteht eine Differenz, die eigentlich unerklärlich ist. Zu erklären ist dies lediglich dadurch, dass der damalige Präsident des Ständerates von der Annahme dieses Antrages derart überrascht wurde, dass er für einen Augenblick die Fähigkeit zur Addition einfacher Zahlen gerade nicht hatte. Daraus hat nun der Bundesrat eine Differenz konstruiert, die hier zu behandeln ist.

Bevor ich auf die Sache eingehe, möchte ich Herrn Rechsteiner, der gerade im Saal anwesend ist und sich gestern über landwirtschaftliche Belange ausserhalb dieses Themas ausgelassen hat, noch eine Antwort geben: Er hat engros gesprochen, er hat sein Bedauern ausgesprochen - das war eine Wiederholung des Kommentars des "Echos von Brig", wie es wöchentlich in der "Weltwoche" erscheint -, dass die Bauern noch nicht zu den Staatsbeamten zählen. En détail erlebe ich das Gegenteil, Herr Rechsteiner: Da erlebe ich, wie Dutzende Betriebe der öffentlichen Hand in ein Pachtverhältnis überführt werden oder sogar zum Verkauf anstehen, weil die aufgrund der staatlichen Bewirtschaftung anfallenden Defizite nicht mehr berappt werden können. Ich erlebe, wie man beim "Heuet" am Aargauerstalden auf den Einsatz eigener Beamter verzichtet und dies den Bauern abtritt, weil es kostengünstiger wird. Frau Frösch kann Sie allenfalls dann über die Details orientieren.

Es bestand Einigkeit darüber - und das ist in diesem Hickhack bisher so geblieben -, dass die Direktzahlungen im Rahmen dieses Programms gesamthaft nicht gekürzt werden. Was wir hier tun, ist eine Anpassung an den Finanzplan und an die Schuldenbremsenkosmetik.

Letztlich besteht der Rechtsanspruch, und es ist zu bezahlen, was anfällt. Wir wissen schon vom letzten Jahr oder vom laufenden Jahr, dass die damals angegebenen Rahmenbedingungen bereits heute überschritten werden.

Die Tatsache, dass auch ein Anrecht auf die entsprechende Entschädigung hat, wer die Auflagen erfüllt, wird sich in einem Überkonsum des landwirtschaftlichen Rahmenkredites niederschlagen, was am Schluss der vierjährigen Periode zu entsprechenden Nachkrediten führen wird; das ist klar. Ich gehe davon aus, dass man auf die Kreditsperre wird verzichten müssen, bevor dieser Weg beschritten wird, um den Verpflichtungen, die vom Gesetz vorgegeben sind, nachzukommen.

Aufgrund der Erkenntnis, dass es sich rein von der Wirkung her um eine kosmetische Angelegenheit handelt, Herr Bundesrat, ziehe ich den Antrag zurück.