Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-12-08
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-12-08
Wortprotokoll
Die erste Frage, die Sie monieren, habe ich Ihnen schon beantwortet, Frau Hollenstein. Ich kann die Dinge nochmals darlegen: Nur bei topographisch besonders gelagerten, geographisch und verkehrstechnisch wichtigen und teuren Tunnelanlagen wird ein Verbot ausgesprochen, und nicht einfach generell bei allen Tunneln. Dies deswegen nicht, weil sonst die Versorgung mit Heizöl praktisch unmöglich wäre.
Wenn Sie darauf antworten würden, dann werde hier auf gewissen Strecken doch ein erhöhtes Risiko in Kauf genommene, muss ich Ihnen sagen: Ja, das ist richtig! Es gibt nie die absolute Sicherheit allüberall, sondern die wirtschaftliche Versorgung - in diesem Fall mit Heizöl - und das Risiko werden gegeneinander abgewogen. In diesem Fall ist dieses Risiko bewusst auch eingegangen worden.
Zu Ihrer zweiten Frage: Es trifft nicht zu, dass die Idee einer zweiten Röhre durch den Bundesrat vor das Parlament getragen wurde, sondern das kam von der Ihnen gegenüberliegenden Hälfte des Rates. Es handelte sich um eine Initiative, die durch das Volk mit den notwendigen Unterschriften versehen wurde, und im Gegenvorschlag ist dann unsere Meinung formuliert worden, so, wie sie jetzt dann zur Abstimmung kommt.
Dass bei einer allfälligen zweiten Röhre im Jahre 200X besondere Vorschriften für Gefahrgüter bestehen würden, ist durchaus möglich; Sie sehen, dass bei anderen richtungsgetrennten Tunneln wie zum Beispiel am Walensee auch Sondervorschriften gelten. Aber ich kann Ihnen das doch hier noch nicht in Stein meisseln!