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Hofmann Urs · Nationalrat · 2003-12-09

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-09

Wortprotokoll

Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, die Kreditsperre so zu beschliessen, wie sie der Bundesrat ursprünglich beantragt hat.

Die Kreditsperre ist das probate Mittel, um den Voranschlag mittels Rasenmähermethode zu korrigieren, wenn die Vorgaben der Schuldenbremse nicht eingehalten werden können. Ich habe es bereits vorher gesagt: Wir haben heute Morgen die Schuldenbremse modifiziert und für die nächsten Jahre klare, massgeschneiderte Vorgaben für das höchstmögliche Defizit beschlossen. Mit den Beschlüssen des Parlamentes zum Entlastungsprogramm, wie sie jetzt vorliegen, und mit den heutigen Beschlüssen zum Budget können diese Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden, auch wenn die Kreditsperre in der Höhe des bundesrätlichen Entwurfes bleibt.

Die Kommission hat im Hinblick auf die damals noch bestehenden Differenzen zwischen National- und Ständerat eine Erhöhung der Prozentsätze für die Kreditsperre beschlossen. Das ist heute in dieser Art nicht mehr erforderlich. Es ist auch aus grundsätzlichen Überlegungen nicht am Platz, einfach den Basar zu eröffnen und die Prozentsätze der Kreditsperre zu erhöhen, je nachdem, was für Mehrheitsverhältnisse sich gerade präsentieren. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat einen seriösen, einen geprüften, einen auf Sparmöglichkeiten hin durchleuchteten Voranschlag vorlegt und nicht noch Reserven einbaut, die dann mittels Kreditsperre abgebaut werden können. Deshalb ist es richtig und korrekt und deshalb entspricht es einer seriösen Budgetierung, wenn wir beim bundesrätlichen Entwurf bleiben und die Sperrung bei 1,5 bzw. 0,75 Prozent festsetzen.

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