Marti Werner · Nationalrat · 2003-12-09
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-09
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zum Antrag der Minderheit Zuppiger. Sie will mit ihrem Querschnittantrag bei den Personalausgaben 150 Millionen Franken kürzen, mit der Hauptbegründung, dass die Personalausgaben überproportional angestiegen seien. Herr Zuppiger, wir haben diese Diskussion schon mehrfach geführt, und ich stelle fast fest, dass man sich weigert, die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Ich wiederhole sie nicht, aber sie stehen auf den Seiten 58 und 59 der Botschaft, wo schwarz auf weiss dargestellt wird, dass der Zuwachs der Personalausgaben nicht darauf zurückzuführen ist, dass man einfach mehr Personal anstellt oder dass das Personal höhere Löhne bezieht, sondern dass man hier auch den Prämissen der Finanzkommission folgt und Personalkredite, die früher in Objektkrediten enthalten waren, nun unter den Personalausgaben zusammenfasst, damit diese schlussendlich gesteuert werden.
Wenn man die Personalausgaben um 150 Millionen Franken kürzen will, dann muss man sich auch fragen, wo man das machen kann. In der Finanzkommission haben wir darüber diskutiert, dass die stark steigenden Personalausgaben bei der Effizienzvorlage gekürzt werden sollen. Sie steigen hier nochmals um etwa 14 Millionen Franken an. Die entsprechenden Beschlüsse sind nicht gefasst worden, weshalb diese Kosten zu begleichen sind. Selbst wenn man den Teuerungsausgleich kürzen würde - im Budget sind 0,8 Prozent enthalten -, wenn man ihn z. B. um 0,1 Prozent kürzen würde, würde das Einsparungen in der Grössenordnung von 3 bis 4 Millionen Franken ausmachen. Selbst wenn man ihn ganz kürzt, macht das lediglich 30 Millionen Franken aus, sodass es eine Konsequenz und ein Faktum ist, dass Personal entlassen werden muss, wenn Sie den Antrag der Minderheit Zuppiger annehmen. Wenn man berücksichtigt, dass wir beim Bundespersonal eine Kündigungsfrist von sechs Monaten haben und wir innerhalb eines Jahres 100 bis 120 Millionen Franken einsparen müssen, dann heisst das faktisch nichts anderes, als dass für das zweite halbe Jahr, in dem dieser Sparbetrag erzielt werden muss, 1000 bis 1200 Leute entlassen werden müssen. Das kann die Mehrheit der Finanzkommission nicht verantworten.
Sie beantragt Ihnen deshalb mit 13 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Antrag der Minderheit Zuppiger abzulehnen.
Herr Weyeneth beantragt bei den Sachausgaben eine Kürzung von 90 Millionen Franken. Die Sachausgaben des Bundes belaufen sich auf insgesamt fast 3 Milliarden Franken. Das ist ein sehr weit gefächertes Gebiet. Es ist interessant - Herr Bundesrat Villiger hat auch darauf hingewiesen -, dass praktisch die Hälfte dieser Sachausgaben das VBS betreffen. Wenn hier nun um diese 90 Millionen Franken gekürzt würde, dann wäre es auch die entsprechende Konsequenz, dass auch dort zumindest die Hälfte dieses Kürzungsbetrages eingestellt würde. Das hat die Mehrheit der Kommission beim Antrag Marty Kälin abgelehnt, und das hat auch das Plenum mit seinem Entscheid dort ebenfalls abgelehnt. Wenn man die Sachausgaben - die im Übrigen gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Prozent zurückgehen - noch weiter kürzt, wird das für die Aufgabenerfüllung des Bundes ebenfalls erhebliche Probleme zur Folge haben.
Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch die Ablehnung dieses Minderheitsantrages.