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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-12-15

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-12-15

Wortprotokoll

Im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport werden die Leistungen des Bundes an "Jugend und Sport" geregelt. Dabei trägt der Bund die Hauptkosten, und die Kantone beteiligen sich daran.

Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Verordnungsänderung ab dem Jahre 2003 hat der Bundesrat am 6. November des letzten Jahres das VBS bzw. das Bundesamt für Sport beauftragt, bis Ende des nächsten Jahres das bisherige Finanzierungsverhältnis Bund/Kantone zu überprüfen. Dabei sei der Kostenteiler zwei Drittel Bund und ein Drittel Kantone als Richtgrösse im Sinne eines Verhandlungsmandates anzustreben.

Gestützt auf diesen Auftrag wurden bei den Kantonen die heutigen Aufwendungen ermittelt. Den jährlichen Leistungen des Bundes in der Grössenordnung von rund 60 Millionen Franken stehen Eigenleistungen der Kantone von 11 Millionen und der Sportverbände von 6 Millionen Franken gegenüber. Das Ergebnis und die sich daraus ergebenden Konsequenzen bilden Gegenstand von verwaltungsinternen Diskussionen.

Grundsätzlich soll die Institution "Jugend und Sport" als zentrales Förderungswerk des Bundes nicht infrage gestellt werden. Im Gegenteil, die mit "J+S 2000" angestrebten Reformen mit dem Ziel von qualitativen Verbesserungen sollen in den nächsten Jahren realisiert werden. [PAGE 1978]