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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-23

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-23

Wortprotokoll

Zunächst zum Antrag Epiney: Ich bin auch der Meinung, dass es qualifizierte Fachleute sein müssen, wenn Fahrlehrer zum Zug kommen. Wir werden das in der Verordnung auch regeln. Aber die Beschränkung der Ausbildenden auf Fahrlehrer ist etwas, was wir nicht möchten. Diese Weiterbildungskurse sollen auch von Verkehrspsychologen, vielleicht auch von Polizeibeamten, von Vertretern der Verkehrsverbände - ACS, TCS, VCS - durchgeführt werden können. Es geht in dieser Weiterbildung nicht nur darum, dass jemand neben dem Lenker sitzt, mitfährt und die Fahrtechnik lehrt. Es geht auch um Verkehrspsychologie, vielleicht auch um Physik. Daher möchten wir einen breiteren Kreis zulassen.

Es ist im Moment eine Arbeitsgruppe daran, die weiteren Details zu regeln. Daher muss ich Sie ersuchen, den Antrag Epiney abzulehnen.

Ich ersuche Sie aber auch, den Antrag der Minderheit Hess Hans abzulehnen, und verweise auf das sehr engagierte Votum von Herrn Hofmann. Ich bin ihm dankbar dafür. Es würde tatsächlich eine wichtige Säule dieser Reform einstürzen, wenn diese Weiterbildung nicht garantiert würde.

Es ist ja nicht so, dass bei einem Unfall nur einfach eine Verkehrsregel verletzt wird, sondern gerade hinter Unfällen von Junglenkern steht oft eine völlig falsche Einschätzung der Verkehrssituation, vielleicht eine völlige Unterschätzung der Geschwindigkeit oder eine Unterschätzung der Wirkung, die die Masse Auto, potenziert mit der Geschwindigkeit, erreichen kann, sowie das fehlende Feeling, um sich auf eine Verkehrssituation einstellen zu können. Das ist das Problem, das wir mit diesen Kursen in den Griff bekommen möchten.

Fast jeder Beruf - darauf hat Herr Schmid hingewiesen, und ich muss ihm beipflichten -, dessen Ausübung mit Gefahren für Dritte verbunden sein kann, besteht nicht nur aus der Theorie, sondern eben auch aus der Praxis. Einen Arzt lässt man auch nicht direkt aus dem Labor an den Operationstisch, sondern er begleitet zuerst für lange Zeit erfahrene Kollegen. Ein Automobilist oder eine Automobilistin üben eine Tätigkeit aus, die mit grossen Gefahren verbunden ist. Deswegen soll diese Ausbildung nicht nur auf die Zeit beschränkt werden, in der der Fahrlehrer daneben sitzt, im Notfall bremsen kann und so eine psychologisch wichtige, hemmende Wirkung auf den Lenker neben ihm ausübt. Der Lenker soll auch mit Kursen begleitet werden, wenn er ganz alleine, ohne Autorität neben ihm auf dem Beifahrersitz, unterwegs ist.

Das ist ein ganz zentraler Punkt dieser Vorlage, weswegen ich Sie um Ablehnung des Antrages der Minderheit Hess Hans ersuche.

Der ADAC fordert das für Deutschland auch; alle Verkehrsverbände haben diese Weiterbildung gefordert.