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Graf Maya · Nationalrat · 2003-12-17

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion wird auf das vorliegende Transplantationsgesetz eintreten. Sie hat gewisse [PAGE 2058] Vorbehalte, ist sich aber bewusst, dass sich diese medizinische Therapie in den letzten dreissig Jahren etabliert hat. Wir erachten es als sehr wichtig, dass nun gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die Klarheit und Übersicht über ein ethisch, medizinisch und rechtlich heikles Gebiet geben. Trotzdem muss gesagt werden, dass mit der Transplantation, also mit der Übertragung von lebenden Organen, Zellen und Geweben von einem Menschen auf den anderen, Widersprüche und Folgeprobleme geschaffen werden, die wir auf der einen Seite mit diesem Gesetz zu lösen versuchen, mit denen wir aber auf der anderen Seite auch leben müssen. Dies wird uns bewusst, je weiter die Medizin in unseren Breitengraden vorwärts schreitet.

Bei der Transplantationsmedizin ist es der permanente Konflikt, dass sie eine Therapie darstellt, die die Verfügbarkeit lebender Organe und somit das Sterben eines anderen Menschen voraussetzt oder die bei einer Lebendspende einen Körperteil eines anderen Menschen zur eigenen Heilung erfordert. Es muss zwischen zwei gleichen Werten eine Güterabwägung gemacht werden. Das bedeutet auf der einen Seite das Recht der Organspendenden auf körperliche Unversehrtheit bzw. bei im Sterben liegenden Spendewilligen auf einen würdigen Tod und einen gebührenden Abschied von den Angehörigen, auf der anderen Seite aber das Recht der organempfangenden Personen auf Lebensqualitätsverbesserung und medizinische Hilfe. Diesen ethischen Konflikt tragen wir mit uns, nicht nur hier in dieser Transplantationsmedizin, in diesem Gesetz, sondern vermehrt in den neuen medizinischen Therapien. Wir denken da auch an das Embryonenforschungsgesetz. Angesichts dieses Dilemmas müssen wir versuchen, Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden. Wir müssen ein klares Gesetz schaffen, das Transparenz und Aufklärung schafft. Denn es gibt Zweifel in der Bevölkerung, bei den Direktbetroffenen wie beim Pflegepersonal und bei den Angehörigen.

Für die Grünen stehen beim vorliegenden Gesetz folgende Schwerpunkte im Vordergrund: Bei der erweiterten Zustimmungslösung - das ist Artikel 8 - können wir uns mit der heute schon praktizierten Zustimmungslösung bei der Entnahme von Organen von verstorbenen Personen einverstanden erklären.

Beim Hirntodkonzept haben wir Vorbehalte. Erstmals wird in einem Gesetz in der Schweiz ein Todeskriterium festgelegt, und zwar nach dem so genannten Hirntodkonzept. Der Hirntod ist für viele Menschen nicht mit dem Tod gleichzustellen. Kreislauf- und Herzstillstand gelten noch immer als untrügliche äusserliche Zeichen eines toten Menschen. Frau Hollenstein wird dazu bei Artikel 9 einen entsprechenden Antrag stellen. Ebenso wird die grüne Fraktion bei den Zuteilungskriterien einen Antrag stellen, den wir dann in der Detailberatung begründen.

Zu Abschnitt 9, "Umgang mit embryonalen oder fötalen menschlichen Geweben oder Zellen": Dieses ethisch heikle Thema wurde hier ins Gesetz aufgenommen, obwohl sich in der Vernehmlassung viele negativ dazu geäussert haben. Wie Sie wissen, stehen auch wir der klinischen Anwendung von fötalen und embryonalen menschlichen Geweben sehr kritisch gegenüber. Wir wissen aber, dass heute keine gesetzliche Regelung besteht, dass es keine Kontrollen gibt und keine Rahmenbedingungen. Eine Bewilligungspflicht ist hier wenigstens statuiert, die Therapien werden in der Schweiz noch nicht angewendet.

Der Xenotransplantation stand die grüne Fraktion schon immer ablehnend gegenüber. Viele neue Therapien wurden mit der Xenotransplantation versprochen. Bis heute ist noch keine Therapie vorhanden, auch in der Schweiz nicht. Mehr Argumente werden Sie dann bei der Behandlung des Minderheitsantrages hören.

Die grüne Fraktion tritt auf das Geschäft ein und beantragt Ihnen, die von uns eingebrachten Anträge zu unterstützen.

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