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Borer Roland · Nationalrat · 2003-12-17

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-17

Wortprotokoll

Damit uns nachher nicht die gleiche Frage auch gestellt werden muss: Die SVP hat eine Antwort auf die im Mai abgelehnte Initiative der SP. Wir haben eine eigene Gesundheits-Initiative; wir sind am Unterschriftensammeln. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir in diesem Zusammenhang mit einer guten Lösung aufwarten können, und wir sind auch sehr zuversichtlich, dass unsere Initiative zustande kommt.

Nun aber hier zu den Entscheiden der Einigungskonferenz: Die SVP-Fraktion wird diese Entscheide ohne Begeisterungsstürme grossmehrheitlich mittragen. Wir sind der Meinung, dass die Anträge, wenn auch ein zögerlicher, doch ein kleiner, kleiner Schritt in die richtige Richtung sind; ein kleiner Schritt in die richtige Richtung bezüglich der Spitalfinanzierung, bezüglich der Gleichbehandlung der öffentlichen und der Privatspitäler. Wir sind auch der Meinung, dass ein kleiner Schritt in Richtung Aufhebung des Vertragszwanges zwischen Versicherern und Leistungserbringern getan wird.

Ein wesentliches Anliegen, das wir auch in der Initiative formuliert haben und dem zum Durchbruch verholfen werden konnte, ist der Umstand, dass wir in Zukunft den Bund an den Mehrkosten im Gesundheitswesen beteiligen wollen. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Kantone. Es geht nicht an, dass auf Bundesebene der Leistungskatalog ausgebaut wird und der Bund nachher sagen kann: Aufgrund der misslichen Finanzlage beteiligen wir uns nicht an den Mehrkosten. Wir sind der Meinung, dass derjenige, der Mehrkosten anordnet, sich an diesen Mehrkosten auch beteiligen muss. Diesem Anliegen, einem Kernanliegen der SVP, konnten wir hier zum Durchbruch verhelfen. Wir sind überzeugt, dass auch die Kantone bezüglich ihres Leistungskatalogs - bezüglich der Leistungen, die die Kantone in ihrem Gebiet erbringen - über die Bücher gehen werden, wenn sie schliesslich merken, dass alle Versprechen und alle Leistungen, die so grosszügig gemacht bzw. erbracht werden, auch von ihnen mitgetragen werden müssen.

Die negativen Aspekte dieser Gesetzesrevision sind da. Deswegen, wie gesagt, wird es auch bei uns einzelne ablehnende Stimmen oder Enthaltungen geben. Wir sind aber mehrheitlich nicht der Meinung, dass wegen dieser Aspekte der ganzen Vorlage eine Abfuhr erteilt werden sollte.

Nur noch etwas zur Reduktion der Kinderprämien: Schauen Sie den Realitäten ins Auge, und hören Sie auf mit Fantasien! Fakt ist, dass heute praktisch jeder grosse Versicherer - aus verschiedensten Überlegungen - die Kinderprämien reduziert, manchmal schon vom ersten Kind an, aber sicher vom zweiten oder dritten Kind an. Es gibt sogar Versicherer, die für das dritte Kind mehr eine symbolische "Gebühr" denn eine eigentliche Versicherungsprämie verlangen.

Wenn wir nun aber im Gesetz fixieren wollen, dass Prämienverbilligungen praktisch mit staatlichen Geldern gemacht werden, dann glauben Sie doch nicht daran, dass auch nur ein Versicherer diese Prämienreduktion in Zukunft weitergeben wird! Es wird also ein Nullsummenspiel. Bei der Prämienreduktion für Kinder spüren die Versicherten nichts, aber die Versicherer haben Ende Jahr plötzlich etwa 200 Millionen Franken mehr in der Kasse. Wir können absolut nicht begreifen, was hier sozial sein soll, wenn man diesen Vorschlag macht. Die Prämienreduktion für Kinder ist Tatsache, und daran ändert auch eine zwangsweise staatliche Verbilligung nichts. Es ändert nur bezüglich der Zahlstelle etwas, und ich bitte Sie, das doch einzusehen.

Im Übrigen fehlt das Geld, das nachher aus dem Topf der Prämienverbilligung an Exponenten verteilt wird, wie sie Frau Egerszegi genannt hat - nur weil eben auch reiche Familien Kinder haben -, schliesslich gerade dort für die Prämienverbilligung, wo Prämienverbilligung tatsächlich ein soziales Anliegen ist.

Hören Sie also auf mit Fantasiewelten, schauen Sie der Realität ins Auge, und stimmen Sie, wenn auch ohne grosse Begeisterung, den Entscheiden der Einigungskonferenz zu.

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