Gysin Remo · Nationalrat · 2003-12-17
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
In Artikel 2 geht es um etwas eigentlich Selbstverständliches: Wir möchten dem Rahmenkredit einen Anfang und ein Ende setzen, wie es sich gehört. Der Bundesrat möchte aber eine unbeschränkte Laufzeit. Was spricht für eine Befristung? Erstens spricht einmal die Höhe des Betrages dafür: 2,5 Milliarden Franken, das sollten wir nicht einfach fortlaufend gewähren. Zweitens haben wir bei jedem anderen Rahmenkredit - gestern bei der Friedensförderung oder auch bei der Entwicklungshilfe - immer einen Anfang und ein Ende gesetzt. Wir schlagen fünf Jahre vor: Wir haben dies bisher in der internationalen Währungshilfe gehabt, und wir haben das bei allen andern Rahmenkrediten auch getan.
Zur Interpretation der Frist von fünf Jahren: Sie werden nachher eine völlig falsche Interpretation hören, das hat auch zur Diskrepanz geführt. Die Interpretation lautet folgendermassen: Während fünf Jahren können Sie Kredite mit einer Laufzeit von sieben Jahren gemäss Gesetz gewähren. Es gibt also Verpflichtungen, die über diese fünf Jahre - die wir jetzt hoffentlich beschliessen - hinausgehen. Nach Ablauf der fünf Jahre gibt es bezüglich Fortführung ein Ja oder ein Nein - beziehungsweise vorher, damit es nahtlos geht. Diese rollende Planung heisst also, dass Sie Verpflichtungen über den Rahmenkredit eingehen können, aber wir müssen nach fünf Jahren innehalten und uns fragen, was wir eigentlich tun, tun wollen und mit welchem Erfolg wir Engagements eingegangen sind oder Darlehen gewährt haben. Das halte ich für ein normales ökonomisches Verhalten, und so ist es in der Praxis immer gewesen - nicht anders.
Ich bitte Sie also dringend, hier einen zeitlichen Rahmen zu setzen, indem Sie der Minderheit nachgeben und diese unterstützen.