Vischer Daniel · Nationalrat · 2003-12-17
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Ich will Ihnen die Frage stellen, ob Sie der Meinung sind, dass die Todesdefinition in diesem Gesetz - Sie haben es zum Teil angetönt - zu einer generellen Definition wird, die für die gesamte Gesetzgebung der Schweizerischen Eidgenossenschaft massgebend wird. Es macht ja wahrscheinlich Sinn, mit Bezug auf die Transplantation von der Hirntod-Definition, wie sie in diesem Gesetz enthalten ist, auszugehen. Aber sind Sie der Ansicht, wir könnten heute abschliessend sagen, dass wir alle möglichen Rechtsfolgen bedacht haben und dies eine sinnvolle und anerkannte Regelung sein, die eigentlich, wie Sie selbst gesagt haben, dann auch zur Definition des ZGB werden müsste?