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Escher Rolf · Ständerat · 2000-03-23

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-23

Wortprotokoll

Ich habe eine Frage zu einem Problem, das insbesondere auch den öffentlichen Verkehr auf der Strasse betrifft. Dabei lege ich vorerst meine Interessenbindung offen: Ich bin Unternehmensleiter der Furka-Oberalp-Bahn, die eine kleinere Busflotte betreibt, vor allem im Bereich des öffentlichen Linienverkehrs.

Gemäss Artikel 22 SVG ist die Erteilung der Fahrzeugausweise Sache des Standortkantons.

In der alten Fassung hatte der Bund die Kompetenz, für Bundesfahrzeuge den eidgenössischen Fahrzeugausweis vorzusehen, nicht nur für Militärfahrzeuge also, sondern auch für Post- und SBB-Fahrzeuge. In der nun vorgeschlagenen Fassung wird diese Ausnahmekompetenz auf die Militärfahrzeuge beschränkt.

In der Botschaft finden wir dazu einen einzigen Satz, der wie folgt lautet: "Von diesen Änderungen ist die Befreiung der Bundesfahrzeuge von der kantonalen Steuerpflicht .... nicht berührt." Meine Nachfragen bei den zuständigen Ämtern haben ergeben, dass diese der Ansicht sind, dass auch in Zukunft in diesem Sinne die Fahrzeuge von SBB und Post als Bundesfahrzeuge bewertet werden.

Hinter dieser Kompetenz für die Erteilung des Fahrzeugausweises durch die Kantone steht aber noch Einiges mehr. Es geht hier nicht nur um den Ausweis, sondern auch um die Erstzulassung und die periodischen Nachprüfungen der Fahrzeuge, bei der Erstzulassung beispielsweise um die Prüfung einer neuen mobilen Rollstuhlrampe in einem solchen Fahrzeug. Mit Ausnahme der Militärfahrzeuge würden sowohl die Erstzulassung als auch die Nachprüfung der Fahrzeuge des Bundes - darunter fallen eben auch jene des öffentlichen Verkehrs - durch die 26 Kantone erfolgen und nicht wie bis anhin durch das BAV.

Hinzuzufügen ist, dass das Departement gegenwärtig die Konstituierung einer nationalen Sicherheitsagentur mit dem schönen Kürzel Nasa prüft. In diesem Projekt will der Bund zusammen mit den Kantonen abklären, ob vorhandene Synergien sinnvoll genutzt werden können. Dabei wird allenfalls auch die Frage der Zulassung und Prüfung der Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr geprüft werden. Nicht vergessen sollte man, dass das BAV heute als Konzessionierungsbehörde die Führungsrolle bei der Sicherheitsaufsicht über alle Transportmittel des öffentlichen Verkehrs wahrzunehmen hat, auch über den konzessionierten Linienverkehr auf der Strasse. Ziel wird es wohl sein, diese Aufsicht gesamtschweizerisch mit einheitlichen Prüfungsnormen und einer einheitlichen Sicherheitsphilosophie zu vollziehen. In diesem Sinne hätte ich gerne die Erläuterungen des Bundesrates gehört, und vielleicht wird sich dann allenfalls, je nachdem wie diese Antwort ausfällt, auch der Zweitrat kurz damit befassen müssen.

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