Hofmann Urs · Nationalrat · 2003-12-18
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Mit meiner parlamentarischen Initiative beantrage ich Ihnen eine Revision des so genannten Mitwirkungsgesetzes. Das bestehende Gesetz ist zehn Jahre alt; es beschränkt sich trotz seines vielsagenden Titels faktisch auf reine Informationsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nur in einem sehr engen Bereich werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. deren Vertretungen eigentliche Mitwirkungsrechte eingeräumt. Für eine Revision dieses Gesetzes sprechen nicht nur grundlegende Überlegungen über die Stellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserer Arbeitsgesellschaft, sondern vor allem auch die Erfahrungen der letzten Jahre.
Was hat sich in den Betrieben in den letzten Jahren getan? Dort, wo eine gesamtarbeitsvertraglich geregelte Sozialpartnerschaft besteht und wo diese auch mit Geist erfüllt ist und ihr nachgelebt wird, haben sich die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden stetig weiterentwickelt, und zwar durchwegs mit sehr guten Erfahrungen gerade auch für die Arbeitgeber, für die Firmenkultur und letztlich auch für die Qualität der getroffenen Entscheide. Dort jedoch, wo diese sozialpartnerschaftliche Tradition nicht besteht - und das ist, wie wir wissen, auch in unserem Land in sehr vielen Betrieben der Fall -, hat sich meist überhaupt nichts getan. Das rudimentäre Gesetz aus dem Jahre 1993 blieb toter Buchstabe. Es ist letztlich auch ein Etikettenschwindel und hat deshalb die Mitwirkung auch nicht gefördert, sondern hat sich durch seine Dürftigkeit und seine Inhaltslosigkeit geradezu als faktische Macht des Normativen gezeigt, indem die fehlende gesetzliche Regelung als Begründung für die fehlende Notwendigkeit einer effektiven Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herangezogen wird. Deshalb ist eine grundlegende Überarbeitung dieses Gesetzes heute notwendig.
Die parlamentarische Initiative ist bewusst sehr offen gehalten. Es geht darum, einen geeigneten Rahmen dafür zu schaffen, dass frei gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in denjenigen Bereichen, in denen sie auf betrieblicher Ebene direkt von den Entscheidungen des Arbeitgebers betroffen sind, mitsprechen und abgestuft nach einzelnen Fragestellungen mitentscheiden können. Ich denke dabei an Fragen der Personalpolitik, an Anstellungsbedingungen, an die Regelung der Aus- und Weiterbildung, an den Gesundheitsschutz, an die Geschlechtergleichstellung, an Sozialpläne bei Restrukturierungen und Umstrukturierungen.
Es geht somit nicht um die Einräumung von Mitbestimmungsrechten bei unternehmerisch-strategischen Fragen. Es wird auch nicht gefordert, dass externe Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitnehmenden in Mitwirkungsgremien mitarbeiten können.
Die parlamentarische Initiative geht deshalb viel weniger weit, als dies bei der Mitbestimmungsdiskussion in den Siebzigerjahren und bei den entsprechenden Initiativen, die vom Volk abgelehnt wurden, der Fall war. Die parlamentarische Initiative will eigentlich etwas Selbstverständliches, nämlich, dass die immer wieder beschworenen mündigen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land auch am Arbeitsplatz ernst genommen werden. Dass sich fehlende Mitwirkungsrechte, der fehlende Einbezug der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in betriebliche Entscheidungen, nachteilig auswirken können, haben zahlreiche Entwicklungen bei Firmen in unserem Land in den letzten Jahren gezeigt. Wirtschaftlicher Erfolg resultiert eben nicht nur aus "richtigen strategischen Entscheidungen" und der "richtigen strategischen Ausrichtung" einer Unternehmung, sondern wirtschaftlicher Erfolg bedingt motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Arbeitsbedingungen mitgestalten können und ihr persönliches Umfeld in den Betrieben als das ihrige akzeptieren und mittragen. Dazu wird eine auf unseren bewährten demokratischen Grundsätzen basierende Mitwirkungsordnung - als Rahmengesetz -, die diesen Namen auch effektiv verdient, Entscheidendes beitragen können.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.