preparatory:AB 39998
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-02
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass wir wieder zum Entlastungsprogramm zurückkehren können, das ja eine finanzpolitische Vorlage ist.
Zu Ziffer 3, Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, die folgenden Feststellungen und Bemerkungen: Bereits zu Beginn der Beratungen im Schosse unserer Kommission hatte sich bezüglich Artikel 46a Absatz 2 eine gewisse Skepsis breit gemacht. Im Nationalrat hat dies nun dazu geführt, dass die Bestimmung von Absatz 2, wonach der Bundesrat vorsehen kann, dass Gebühren nicht nur für Verfügungen und Dienstleistungen, sondern auch für andere amtliche Verrichtungen erhoben werden können, gestrichen wurde. Die allgemeine Gesetzesgrundlage für Gebühren bleibt demzufolge auf Verfügungen und Dienstleistungen beschränkt. Absatz 1 wurde vom Nationalrat entsprechend anders formuliert, und zudem gibt es geringfügige redaktionelle Anpassungen in den übrigen Absätzen von Artikel 46a.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen.