Lauri Hans · Ständerat · 2003-12-02
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-02
Wortprotokoll
Kollege Merz hat in seinem Votum den Einstieg in die Schuldenbremse thematisiert. Er hat indirekt von einem Glaubwürdigkeitsproblem gesprochen, vor dem wir Parlamentarier stehen, wenn wir dem Volk klar machen müssen, dass das Defizit in der Finanzrechnung trotz Schuldenbremse und Entlastungsprogramm einige Milliarden Franken betragen soll. Ich möchte die beiden Stichworte Schuldenbremse und Glaubwürdigkeit aufnehmen und zusätzlich aus einem etwas weiteren Blickwinkel betrachten. Wir müssen uns anlässlich der ersten Anwendung der Schuldenbremse bewusst sein, dass dieses Instrument in der konkreten Anwendung mit erheblichen Ermessensspielräumen bzw. Ungenauigkeiten verbunden ist. Ihre Anwendung ist keine exakte Wissenschaft. Dies ist vorab die Folge der drei bestimmenden Elemente: Höhe der geschätzten Einnahmen, Umfang des ausserordentlichen Zahlungsbedarfs, der für die Berechnung der zulässigen Ausgaben unberücksichtigt bleibt, und Konjunkturfaktor.
Die grössten Unsicherheiten liegen wohl bei den Einnahmenschätzungen. Bei Einnahmen von rund 48 000 Millionen Franken bzw. 48 Milliarden Franken macht eine Fehlprognose von 1 Prozent 480 Millionen Franken aus. Die grossen und grundsätzlichen Probleme, die mit der Schätzung der Einnahmen über einen Zeitraum von rund anderthalb Jahren verbunden sind, sind dem Rat aus früheren Diskussionen bekannt. Ich darf annehmen, dass der Berichterstatter zum EFD darauf zurückkommen wird.
Beachtliche Unsicherheiten sind aber auch mit der Bestimmung des Konjunkturfaktors verbunden. Hier besteht bei der Erarbeitung des Voranschlags die Herausforderung darin, möglichst präzise Angaben über die aktuelle Konjunkturlage [PAGE 1066] als auch Prognosen über den weiteren Konjunkturverlauf miteinander zu verknüpfen. Als gesichert gelten die Daten über die aktuelle Konjunkturlage in der Welt der Ökonomen jeweils erst nach rund zwei Jahren. Die Formel, nach der diese Verknüpfung vorgenommen wird, wird im Rahmen einer allgemeinen Bestimmung im FHG durch die Verwaltung bzw. durch den Bundesrat festgelegt und nicht durch einen Rechtserlass. Bekanntlich wurde diese Formel im Hinblick auf den Voranschlag 2004 in einem transparenten Verfahren angepasst. Das ist akzeptierbar. Aber trotzdem: Ohne diese Modifikation hätten unsere Sparanstrengungen noch um rund 200 Millionen Franken strenger ausfallen müssen.
Die Bestimmungen über den ausserordentlichen Zahlungsbedarf, den dritten Einflussfaktor, haben in unserer Kommission und auch in der Finanzkommission des Nationalrates zu Diskussionen geführt. Es ging vor allem um die Frage, ob die Kapitalaufstockung zugunsten von Skyguide im Umfang von 50 Millionen Franken unter die Schuldenbremse falle oder nicht. Auch darüber wird in unserem Rat später noch zu sprechen sein.
Zu diesen drei bestimmenden Elementen kommt nun ein viertes hinzu. Bekanntlich haben wir im Rahmen des Entlastungsprogramms beschlossen, die für die Schuldenbremse massgebenden Höchstbeträge der Gesamtausgaben in den Jahren 2004 bis 2006 um 3, 2 bzw. 1 Milliarde Franken zu erhöhen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Schuldenbremse in einem strukturell überlasteten Bundeshaushalt eingeführt wurde.
Der vorliegende Voranschlag hält sich an die Vorgaben der Schuldenbremse, das haben wir gehört. In der Fassung Ihrer Finanzkommission beträgt der Überschuss etwas mehr als 10 Millionen Franken, in der Fassung der nationalrätlichen Kommission rund 25 Millionen Franken. Im Verhältnis zu den aufgezeigten Schätz-Ungenauigkeiten sind das kleine, ja sehr kleine Beträge. Ob sie auch noch in der Rechnung vorhanden sein werden, ist ungewiss. Sollte das Defizit grösser ausfallen, so würde damit das so genannte Ausgleichskonto belastet. Das würde bedeuten, dass Verletzungen der Schuldenbremse im Jahr 2004 in späteren Voranschlägen aufgefangen werden müssten, was mit Bestimmtheit politisch kein leichtes Vorhaben wäre.
Mit meinen Hinweisen auf die bedeutende Relativität von wichtigen Bestimmungsfaktoren der Schuldenbremse ging es mir nicht etwa darum, dieses finanzpolitische Instrument zu kritisieren. Im Gegenteil: Ich bin von seiner grundsätzlichen Nützlichkeit und Notwendigkeit völlig überzeugt. Nur die Schuldenbremse bringt die nötige finanzpolitische Disziplin in die Arbeit des Parlamentes und schafft es, dass die Spiesse in der Auseinandersetzung zwischen Ausgaben und Einnahmen etwas weniger ungleich lang sind. Ohne Schuldenbremse in der Verfassung, davon bin ich überzeugt, würden wir heute von einem Budgetantrag mit Defiziten in der Grössenordnung von einigen Hundert Millionen Franken sprechen müssen.
Die Prägung durch die Schuldenbremse wird in der Zukunft wohl noch grösser sein als bei der erstmaligen Anwendung im Voranschlag 2004. Ohne grossen politischen Glaubwürdigkeitsverlust - und damit komme ich auf den Beginn meines Votums zurück - wird es nämlich nicht mehr möglich sein, die heute bekannten Festlegungen beim Konjunkturfaktor und beim strukturellen Defizit erneut zu ändern. Die Zeiten, in denen man während des Spiels die Spielregeln substanziell ändern konnte, sind mit dem Voranschlag 2004 vorbei.
Generell müssen wir uns aber bewusst sein, dass die Schuldenbremse, um es etwas angriffig zu sagen, grundsätzlich recht leicht manipuliert bzw. - wenn man es milder sagen will - besonderen Verhältnissen angepasst werden kann. Damit bin ich wieder bei der auch von Kollege Merz erwähnten Glaubwürdigkeit angelangt. Hinsichtlich der Schuldenbremse kann diese Glaubwürdigkeit für die Zukunft vor dem Volk nur erhalten werden, wenn bei den nächsten Voranschlägen auf Veränderungen der Bestimmungsfaktoren verzichtet wird, wenn für den ausserordentlichen Zahlungsbedarf weiterhin ein strenger und konsequenter Massstab angelegt wird und wenn bei der anspruchsvollen Schätzung der Einnahmen mit grosser Sorgfalt und ohne Seitenblicke auf die damit verbundene Höhe der Ausgaben vorgegangen wird. Ich sage dies mit Blick auf die Zukunft und nicht etwa als Kritik am abgeschlossenen Budgetprozess, was ich hier besonders betonen möchte.
Dies gesagt, muss man sich die grundsätzliche Frage stellen, ob dieser Voranschlag überhaupt verabschiedet werden kann oder ob er nicht zur Überarbeitung zurückgewiesen werden sollte, und zwar mit dem Ziel, das Defizit unter Berücksichtigung der vorgenommenen strukturellen Korrektur von 3 Milliarden Franken in einen Einnahmenüberschuss zu verwandeln. Denn es besteht meines Erachtens kein Zweifel, dass rein aus der Sicht des Ergebnisses an sich ein schlechter Budgetentwurf vor uns liegt; da gibt es nichts schönzureden. Die Rückweisung wäre dann am Platz, wenn dieser Voranschlag keine Vorgeschichte hätte, die eine solche politische Aktion meines Erachtens klar ausschliesst. In diesem Zusammenhang gilt es zu erwähnen:
1. dass unser heutiges Dilemma, nebst einem zu grosszügigen Ausgabengebaren in früherer Zeit, insbesondere durch eine von niemandem vorausgesehene Einnahmenschwäche ausgelöst wurde;
2. dass Bundesrat und Verwaltung in kurzer Zeit ein griffiges Entlastungsprogramm vorlegten;
3. dass unsere Bearbeitung dieses Entlastungsprogrammes aufzeigte, dass unter dem gegebenen Zeitdruck ein wesentlich weiter gehendes Sparprogramm als Teil des Budgets im Konsens nicht erreichbar ist;
4. dass tatsächlich ein strukturelles Haushaltproblem vorliegt und dass dieses nicht ohne unerwünschte volkswirtschaftliche Schäden innert Jahresfrist aus der Welt geschaffen werden kann;
5. dass der Bundesrat fest zugesichert hat - wir haben es heute Morgen wieder gehört -, im kommenden Jahr ein weiteres Sanierungsprogramm vorzulegen.
Unter diesen Voraussetzungen würde eine Rückweisung innert nützlicher Frist keine wesentliche Verbesserung der Haushaltlage bringen. Ganz im Gegenteil: Sie würde über Wochen oder Monate die Kräfte in Verwaltung und Politik binden, die jetzt nötig sind, um den nächsten, äusserst anspruchsvollen Sanierungsschritt vorzubereiten.
Damit ergibt sich als Schlussfolgerung: Wer in nützlicher Frist die langfristige und solide Sanierung des Haushaltes will, der sagt als Realist, ohne jede Begeisterung und mit Zähneknirschen, eben doch Ja zum vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2004, verbunden mit den entsprechenden Erwartungen im Hinblick auf das zweite Entlastungsprogramm.