Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-12-03
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-03
Wortprotokoll
Ich möchte mich lediglich zur Motion Schweiger und hier zur Form dieses Vorstosses äussern. Die Motion Schweiger - ich sage das vorweg - geht für mich in eine richtige Zielrichtung. Sie greift in meinen Augen durchaus richtige Bereiche auf, in welchen Handlungsbedarf besteht. Es sind diese 40 Punkte aufgelistet, und ich sehe, wenn ich das durchlese, dass das in den meisten Fällen Punkte sind, in welchen wir durchaus tätig werden müssen. Ich greife beispielhaft den Bereich B betreffend die Gesundheit heraus und sehe hier die Punkte 4 bis 7 an:
"4. Erhöhung der direkten Kostenbeteiligung über Selbstbehalt, Franchise und Bonus-Malus-System": Das unterstütze ich, das haben wir heute Morgen noch auf der Traktandenliste in der neuen KVG-Revision, und in dieser Richtung wollen wir ja tätig werden. Das kann ich durchaus unterstützen. "5. Ausarbeitung von Anreizen zur (regionalen) Optimierung der Spitalstruktur" ist auch für mich ein Anliegen, wobei ich hier den Schwerpunkt etwas anders setze. Ich bin der Meinung, dass die Anreize den Kantonen zu geben sind, damit der Schwerpunkt auf die interkantonale Zusammenarbeit in der Spitalplanung und auf die gegenseitige Abstimmung der Absichten unter den Spitälern betreffend die stationäre Gesundheitsversorgung gesetzt wird. Dort sollen Anreize gegeben werden, und das macht man am besten, indem tatsächlich der Punkt "6. Änderung der Spitalfinanzierung im Sinne eines monistischen Systems" vorangetrieben wird. Sie wissen, dass dies mein Ceterum censeo ist: Ich bin der festen Überzeugung, dass wir im Bereich der Krankenversicherung und der Gesundheitskosten nicht weiterkommen, wenn wir diesen Punkt nicht endlich lösen. Sie wissen, dass ich diesbezüglich Anträge gestellt habe. Ich nehme gerne an, dass ich damals - wir sind ja mit meinem Anliegen nur knapp untergegangen - von Herrn Schweiger auch unterstützt worden bin. Ich erinnere mich nicht mehr, aber es wäre ja mindestens schön gewesen! Wichtig ist aber, dass wir in diesem Punkt wirklich weitergehen - vielleicht nicht mehr heute Morgen, weil dieser Paragraph nicht mehr zur Diskussion steht. Aber vielleicht kommt hier, aus der Differenzbereinigung mit dem Nationalrat, noch eine bessere Lösung. Das würde ich sehr unterstützen.
Ich bin auch für den Punkt "7. Aufhebung des Kontrahierungszwangs im ambulanten und allenfalls auch im stationären Bereich", wobei ich jetzt sogar das Wort "allenfalls" streichen würde: Wenn nämlich die monistische Finanzierung eingeführt ist, dann kann man auch das machen.
Sie sehen, ich bin hier durchaus auf der gleichen Linie. Jetzt kommt aber das grosse Aber. Herr Schweiger legt uns eine Motion vor, und er will den Bundesrat beauftragen, diese "Reformen und auch weitere Massnahmen in den betreffenden Sachgeschäften zu berücksichtigen und nach Möglichkeit voranzutreiben". Das scheint mir schlicht nicht Gegenstand einer Motion zu sein. Was wollen wir mit der Motion? Wir wollen einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung und nicht einfach nach Möglichkeit etwas vorantreiben und berücksichtigen. Wir wollen eine Massnahme getroffen und nicht nur vorangetrieben oder in den betreffenden Sachgeschäften berücksichtigt haben. Wir haben hier in meinen Augen schlicht kein Anliegen der Motionsform vor uns, sondern ich meine, diese Anliegen seien tatsächlich Gegenstand eines Postulates.
Ich wäre eigentlich dem Motionär, Kollege Schweiger, sehr dankbar, wenn er hier auf die Postulatsform umschwenken könnte; ich bitte ihn darum.