Büttiker Rolf · Ständerat · 2003-12-04
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-04
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beliebt machen - es handelt sich eigentlich um eine kleine Änderung, eine Ergänzung des Gesetzestextes -, dass man die "vertragliche Vereinbarung zwischen der Vorsorgeeinrichtung und dem Arbeitgeber" ins Gesetz schreibt. Warum? Dem Arbeitgeber muss die Sicherheit gegeben werden, dass die Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht nur zweckentsprechend, d. h. nicht zweckwidrig, verwendet wird. Das ist einmal ein wichtiger Punkt. Nun habe ich in der Botschaft des Bundesrates gelesen, dass zwischen der Vorsorgeeinrichtung und dem Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung abzuschliessen sei - das steht in der Botschaft -, um eben diese Punkte, wie sie Herr David im Eintretensreferat auch schon angesprochen hat, zu regeln. Deshalb sollte dies nach meiner Auffassung in Artikel 65c auch ausdrücklich erwähnt werden. Ich meine, die Bestimmung gehöre ins Gesetz, wonach z. B. eine Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht, welche nicht mehr benötigt wird, nach Wunsch des Arbeitgebers ohne Weiteres auf eine andere Vorsorgeeinrichtung übertragen werden darf, insbesondere auf eine patronale Vorsorgeeinrichtung oder eine Kadervorsorgeeinrichtung, z. B. zwecks Aufbau oder Erweiterung der bestehenden Kadervorsorge.
Es ist unbestritten, dass sich im Zusammenhang mit der Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht einige Fragen stellen. Ich habe schon im Eintretensreferat gesagt, dass es sehr bürokratisch und in der Handhabung sehr kompliziert sei. Es stellen sich Fragen der Verzinsung. Es ist auch unklar, was passiert, wenn sich die Unterdeckung stufenweise reduziert. Es ist ein finanzielles Risiko, das der Arbeitgeber mit der Bildung einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht eingeht. Das heisst, es muss irgendwo klar und abschliessend geregelt werden, dass dieses Geld für die Behebung einer Unterdeckung herangezogen wird. Ich meine, die liberalste Lösung besteht - so, wie es der Bundesrat in der Botschaft erwähnt - in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtung. Nach seinem Konzept will der Bundesrat im Gesetz die Einzelheiten regeln - das ist das eine -, und er sagt auch im Gesetz, dass er insbesondere gewisse Punkte regelt. Ich kann nicht recht verstehen, dass der Rest in einem Vertrag, in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtung, geregelt werden muss. Ich kann nicht so recht verstehen, warum man eigentlich diese Möglichkeit oder diese Ergänzung - um überall Klarheit zu haben - nicht ins Gesetz aufgenommen hat.
Ich bitte Sie, diese auf den ersten Blick unbedeutende, aber für die Handhabung und für die Klarheit des Gesetzes bedeutende Bestimmung zusätzlich ins Gesetz aufzunehmen. Ich glaube, Herr Bundespräsident, es fällt Ihnen kein Zacken aus der Krone, wenn Sie dieser Ergänzung seitens des Bundesrates auch zustimmen können, weil Sie es ja in der Botschaft auch erwähnt haben.