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Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-12-04

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-04

Wortprotokoll

Ich muss vorausschicken, dass ich zwar Mitglied der Kommission bin, bei der Debatte zu Absatz 6bis aber kurzfristig nicht anwesend war. Ich habe nachher tatsächlich mit Interesse das Protokoll dieser Sitzung gelesen und ergreife hier aus einem Grund das Wort: Nicht wegen des Antrages Briner, mit dem ich im Übrigen durchaus leben kann. Herr Briner will nun das Leistungsangebot der Privatanbieter bis zur Einführung eines monistischen Finanzierungssystems berücksichtigen. Zu diesem monistischen Finanzierungssystem hat sich der Sprecher der Verwaltung in der Kommission auch geäussert, und zwar hat er gesagt: "Wir haben bewusst nicht die Einführung des monistischen Finanzierungssystems als Deadline gewählt, weil das allenfalls eine unendliche Geschichte sein könnte." Das darf nicht sein! Wenn die Übung so aussieht, dass quasi unsere Absicht, die monistische Finanzierung einzuführen, nicht sehr ernst genommen wird, dann muss ich persönlich, was diese Revision betrifft, irgendwann noch einmal über die Bücher gehen. Für mich geht es hier wirklich nur um einen Schritt, der aber zur monistischen Finanzierung hinführen muss. Ich bitte hier doch um Klarheit, dass das, was wir zur monistischen Finanzierung - die jetzt nicht zur Debatte steht, das ist mir bewusst -, aber auch bei den Übergangsbestimmungen festgelegt haben, nicht nur ein Lippenbekenntnis darstellt.

Ich kann, wie gesagt, mit dem Antrag Briner leben, gerade weil er die monistische Finanzierung noch einmal erwähnt. Dabei bin ich mir auch bewusst, dass dies natürlich umgedreht werden könnte in der Richtung, dass ja die Privatkliniken hier dann berücksichtigt wären und sie demzufolge gar kein Interesse mehr daran hätten, dass mit der Einführung der monistischen Finanzierung vorwärts gemacht würde. Ich glaube aber, dass diese Gefahr nicht besteht, weil die Privatkliniken hier auch ein grosses Interesse haben.

Gleichzeitig wäre da die umgekehrte Interessenlage aller Kantone. Ich kann also mit diesem Vorschlag leben, auch aus einem anderen Grund: Aus der Fassung der Kommissionsmehrheit mit den zwei Jahren könnte man ja eher noch ableiten, dass zwei Jahre lang keine Änderungen an der Planung der Kantone vorzunehmen seien, und das wollen wir alle ja auch nicht. Ich gehe davon aus, dass mit der Formulierung, die wir jetzt gefunden haben, keine Verpflichtung verbunden ist, unter Berücksichtigung dessen, dass das ja im Grunde genommen nichts anderes darstellt, als was wir in Artikel 39 ohnehin schon festgehalten haben.

Ich kann mich also dem Antrag Briner anschliessen.