Wicki Franz · Ständerat · 2003-12-09
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-09
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Herr Briner hat erklärt, wenn wir das nicht rückwirkend tun, sei es aufwendig, dann festzustellen, ob es sich um ein Dokument ab Inkrafttreten oder vor Inkrafttreten des Gesetzes handle. Ich gehe jedoch davon aus, dass es sich auch in der Bundesverwaltung eingebürgert hat, dass jedes Dokument ein Datum trägt, und ein Datum kann man lesen. Dann kann man auch feststellen, wann es erstellt worden ist. In der Regel hat ein dem Bund zugestelltes Dokument einen Eingangsstempel. Wir wissen gleichzeitig, wann das Gesetz in Kraft tritt. Also ist es sicher kein Problem.
Im Weiteren haben wir in der Kommission vom Bundesamt für Justiz feststellen lassen, wie man gemäss dem neuen Gesetz mit den Akten umgeht. Wir wollten wissen, wie die Aufteilung in künftige Akten, die aufgrund der Ausnahmebestimmungen zurückbehalten werden müssen, und in Akten, die öffentlich sind, erfolgt. Es ist gar nicht so einfach, das von vornherein festzustellen. Wenn Sie das rückwirkend für Akten machen müssen, die vor diesem Gesetz entstanden oder bei der Verwaltung eingegangen sind, ist das tatsächlich ein Aufwand. Deshalb wollten wir diesen Aufwand beschränken, eine klare Situation schaffen und sagen: Ab Inkrafttreten - in die Zukunft - hat das Gesetz Gültigkeit für die Akten.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.