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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2003-12-09

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-09

Wortprotokoll

Hier werden ganz verschiedene Situationen rechtlich geregelt. Absatz 1 Buchstabe a legt fest, dass kein Recht auf Zugang zu Dokumenten des Mitberichtsverfahrens besteht. Buchstabe b regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten des Ämterkonsultationsverfahrens. Diese Dokumente sind nicht zugänglich, bis der Entscheid, für den sie gedient haben, vom Bundesrat getroffen worden ist. Die Kommission machte geltend, dass es - zum Beispiel bei der Vorbereitung einer Departementsverordnung - auch Ämterkonsultationsverfahren gibt, bei denen der letzte Entscheid nicht auf Stufe Bundesrat, sondern auf Stufe Departement gefällt wird. In diesen Fällen wäre Buchstabe b nicht anwendbar, und die Dokumente würden in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Diese Entscheide sollten nach Meinung der Kommission ebenfalls vom Recht auf Zugang ausgenommen werden.

Deshalb beantragt sie Ihnen, "des Bundesrates" zu streichen.