Jenny This · Ständerat · 2003-12-09
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-09
Wortprotokoll
Ich weiss zwar nicht, ob ich als Nichtjurist legitimiert bin, zu diesen Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Ich mache es trotzdem, weil wir Glarner mittlerweile in verschiedenen Gemeinden im Kanton Glarus bundesgerichtsgeschädigt sind.
Mit den jüngsten Urteilen in Sachen Bürgerrechtserteilung hat das schweizerische Bundesgericht schwerwiegende politische Entscheide getroffen. Mit dem Verbot von Urnenabstimmungen über Einbürgerungen und mit der Erklärung, die Emmener Abstimmung sei verfassungswidrig verlaufen, wurde die Bundesverfassung völlig neu interpretiert.
Ich war bis jetzt immer der Meinung, dass in einem demokratischen Staat der Souverän die oberste Recht setzende Instanz sei. Das ist er offenbar nicht. Es war doch der Souverän, der den Rechtsstaat schuf. Mit der direkten Demokratie schuf sich der Souverän auch jene Staatsform, mit welcher weltweit ein Maximum an Rechtsstaatlichkeit erzielt werden kann. Wenn nun das Bundesgericht hingeht und Volksentscheide materiell kritisiert und ausser Kraft setzt, stellt es sich über diesen Souverän. Dies ist unter keinem Titel zu tolerieren. Die Juristen sollen mich korrigieren - aber es ist doch ein zentraler Bestandteil der Gewaltentrennung, dass die Judikative keine Politik betreiben soll.
Jeder Versuch, die demokratische Staatsordnung umzustossen, bedeutet eine Gefährdung von Rechtsstaat und Frieden und öffnet unkontrollierbaren Tendenzen Tür und Tor. Dies gilt auch ausdrücklich für die jetzt in Gang gekommenen Versuche, das Souveränitätsprinzip im Zusammenhang mit der Bürgerrechtserteilung an Fremde auszuhebeln. Ein solches Vorgehen verstösst gegen die demokratische Staatsordnung und ist ein böswilliges Unterfangen, mit dem die Demokratie gefährdet, ja sogar bedroht werden könnte. Entschuldigen Sie: Aber das Bundesgericht geht offenbar davon aus, dass das Volk eine unzurechnungsfähige, zufällig zusammengewürfelte Masse ist, welche möglichst umgehend zu bevormunden ist. Unter dem Vorwand der Sicherung von Freiheiten werden Rechte und Freiheiten des Bürgers in unzulässiger Weise eingeschränkt, und dessen Mündigkeit wird infrage gestellt. Warum sollte der Souverän, welcher den Rechtsstaat als oberste Rechtsinstanz letztlich geschaffen hat, nun plötzlich nicht mehr in der Lage sein, diese Werte auch künftig zu schützen?
Die Befürchtung der Bundesrichter, das Volk könnte falsch entscheiden, ist gefährlich, weil aus ihr eine zutiefst antidemokratische Grundhaltung spricht. Der Souverän ist Schöpfer und nicht Werkzeug des Rechtes. Zur Demokratie gehört auch die Möglichkeit, Fehler zu machen, diese nachher zu diskutieren und zu verbessern. In der Demokratie ist ein Entscheid auch nicht zu begründen: Wenn ich entschieden habe, habe ich entschieden, da muss ich den Entscheid nicht unbedingt begründen. Gerade deshalb können die Bürger direkt über Sachgeschäfte abstimmen. Deshalb muss in der Schweiz kein Verfassungsgericht die Menschen- und Freiheitsrechte wahren. Die Entscheidungsfreiheit bezüglich Bürgerrechtserteilung muss dem Souverän uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Kann ein abweisender Entscheid verfassungswidrig und willkürlich sein? Kann ein demokratisch gefällter Entscheid überhaupt willkürlich sein? Das ist die Frage. Eine Verweigerung des Bürgerrechtes hat nichts mit der Verletzung von Menschenrechten zu tun, sondern er ist ein absolut frei gefällter Entscheid. Die Konstruktion, wonach Bürgerrechtserteilungen Verwaltungsverfügungen gleichkommen, gegen die Einsprachemöglichkeiten zu schaffen seien, ist falsch. Die Legitimität der Entscheide des Souveräns wird damit massiv untergraben. Diesen Bestrebungen ist unter allen Umständen Einhalt zu gebieten.
Deshalb möchte ich Sie bitten, der Initiative Folge zu geben.