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Büttiker Rolf · Ständerat · 2003-12-17

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Als die berühmte "Lebensraum- und Landschaftskillervariante" auflag - Herr Pfisterer hat sie als Provokation beschrieben -, hat man allenthalben gefordert, dass eine konsensuale Lösung gefunden werden müsse. Eine grosse schweizerische Tageszeitung hatte einmal folgenden Titel in grossen Buchstaben: "Bundesrat Leuenberger muss zu Verhandlungen mit Uri geprügelt werden." (Heiterkeit) Das stand wortwörtlich so in der Zeitung. Nun liegt diese Lösung vor, und jetzt ist es halt auch wieder nicht recht, obwohl wir feststellen können, dass sich die Situation in Uri seit dem Grundsatzentscheid des Bundesrates für die spätere Realisierung der Bergvariante deutlich entspannt hat.

Das Verfahren für die Baubewilligung des nördlichsten Abschnitts des Gotthard-Basistunnels und des Anschlusses an die Stammstrecke ist jetzt - das darf man sagen - in der heutigen Situation und mit der heutigen Vorlage auf gutem Wege. Wenn nichts Unvorhergesehenes mehr passiert, dann kann das UVEK voraussichtlich Anfang nächsten Jahres die Plangenehmigung erteilen, das ist der eine Punkt, sodass - das ist für mich noch viel wichtiger - man jetzt endlich die Arbeiten rechtzeitig aufnehmen kann, um eine weitere Verzögerung der Inbetriebnahme zu vermeiden. In diesem Punkt - das möchte ich herausstreichen - bin ich mit Herrn Pfisterer nicht einverstanden.

Etwas Unvorhergesehenes wäre die Ablehnung der Vorinvestition für die Bergvariante, auch wenn diese Ablehnung mit der Zustimmung gemäss Antrag der Minderheit II für die optimierte Talvariante verbunden wäre. Denn die Urner Behörden - das haben Sie im Brief, den wir bekommen haben, feststellen können - und die Bevölkerung haben sich darauf eingestellt, dass die Bergvariante ihr Tal dereinst nachhaltig vom Bahntransitverkehr, auch vom internationalen Güter-Bahntransitverkehr, entlasten soll. Das ist auch ein Beschluss im Hinblick auf eine nachhaltige Landschafts- und Umweltpolitik.

Wenn Sie dem Antrag der Minderheit II zustimmen, wird das Vertrauen in die Bundesbehörden und in die Verlässlichkeit ihrer Zusicherungen geschmälert. Das muss man in diesem Zusammenhang auch sehen. Das weitere Vorgehen und die Verantwortung dafür sind höchst schwierig zu beurteilen; alles ist äusserst ungewiss. Eine erneute Verzögerung wird auf jeden Fall eintreten. Sie können sich ja nicht vorstellen, dass das dann alles wie geschmiert gehen wird, wenn Sie jetzt auf die optimierte Talvariante einschwenken. Sie haben im Brief der Urner Regierung einen Vorgeschmack davon bekommen. Wenn wir der Minderheit II zustimmen und diese Phase der Unsicherheit erneut auslösen, gibt es in vier Punkten Folgen:

1. Die optimierte Talvariante müsste zuerst erarbeitet werden.

2. Es müsste ein weiteres Auflageverfahren durchgeführt werden; es wäre in diesem Fall bereits das dritte im Kanton Uri. Aus staatspolitischen Überlegungen heraus kann ich die Durchführung eines dritten Auflageverfahrens nicht unterstützen.

3. Ob dann dieses Projekt von Behörden und Bevölkerung akzeptiert wird, ist - ich habe es bereits gesagt - höchst ungewiss, zumal sich die Bundesbehörden, die Alptransit Gotthard AG und die lokalen Behörden nun weitgehend gefunden haben. Eine so genannte konsensuale Lösung ist jetzt entstanden.

4. Das ist für mich der entscheidende Punkt bei der Beurteilung der Situation: Das Risiko einer weiteren Verzögerung der Inbetriebnahme über das aktuell prognostizierte Jahr 2015 hinaus ist gross. Denn das Nordportal ist mit diesem Entscheid, den wir heute fällen, eng verbunden. Wenn Sie sich jetzt vorstellen, dass das den Rechtsweg geht - der ehemalige Bundesrichter Thomas Pfisterer kann das beurteilen -, dann haben Sie eine Verzögerung von mindestens zwei, drei Jahren, also eine weitere Verzögerung von zwei, drei Jahren für das gesamte Gotthardprojekt! Sie können die Rechnung machen: Der Gotthard kostet allein 6 Milliarden Franken. Ein Jahr Verzögerung kostet - ich gehe von Bauzinsen in der Höhe von 5 Prozent aus - 300 Millionen Franken. Die Teuerung ist dabei noch nicht aufgerechnet. Sie können das mit der Anzahl Jahre multiplizieren, die der Prozess dauert, bis ein definitiver Entscheid vorliegen würde. Diese Überlegung müssen Sie bei diesem Entscheid auch anstellen.

Ich prognostiziere Ihnen hier und jetzt: Wenn Sie dem Antrag der Minderheit II zustimmen, dann werden wir den Gotthard näher beim Jahr 2020 als 2015 eröffnen. Da bin ich mir ganz sicher. Zeit ist Geld, das war nicht nur bei Gotthelf so, sondern das ist auch noch heute so.

Mit der Zustimmung zum Mehrheitsantrag und der Ablehnung des Minderheitsantrages geben Sie ein wichtiges politisches Signal, dass wir mit dem Gotthardtunnel vorwärts machen wollen, dass wir diese Verzögerungsproblematik, die wir heute schon haben, überwinden wollen, dass wir jetzt einen Entscheid fällen, mit dem es vorwärts geht, und dass wir auch mit der Verlagerungspolitik, der Verkehrspolitik, die wir aufgegleist haben, Ernst machen. Die Kantons- und Gemeindebehörden im Bereich des Nordportals des Gotthard-Basistunnels warten darauf, dass wir dieses Signal geben. Es wird die Akzeptanz des nun aufgelegten Projektes entscheidend erhöhen, ihm zum Durchbruch verhelfen, damit wir vorwärts machen können und den Gotthard-Basistunnel [PAGE 1205] dereinst rechtzeitig - das ist für mich das Entscheidende - in Betrieb nehmen können. Dann können wir eben auch in Bezug auf die Verlagerungspolitik eine glaubwürdige Verkehrspolitik in die Wege leiten.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie in diesem Fall dem Bundesrat und der Mehrheit zustimmen.