Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-12-17
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen den Antrag der Minderheit II begründen und erlaube mir, Sie auf Seite 3 der Fahne hinzuweisen. Es geht dort um Artikel 2 Absatz 2, um die so genannte optimierte Talvariante ohne die Vorinvestition für die Abzweigung im Berg im Umfang von etwa 100 Millionen Franken. Das ist das Dach. Diese optimierte Talvariante stützt sich, wie Sie dem Text entnehmen können, auf das jetzt aufliegende Projekt 2003 und enthält im Wesentlichen die Elemente Unterquerung des Schächenbachs, Anschluss Uris an den Fernverkehr nach Norden und nach Süden mindestens alle zwei Stunden und die Umfahrung von Flüelen. Sie ermöglicht es dem Bundesrat weiter, zusätzliche Optimierungen vorzusehen und schliesst mit einem Ziel für den Baubeginn ab. Die Rede ist hier vom 31. Dezember 2004, weil uns in der Kommission gesagt wurde, das sei der mögliche Termin. In einer früheren Diskussionsrunde war vom 31. März 2005 die Rede. Daher stammt der Unterschied im Datum, gemeint ist dasselbe.
Zur Begründung: Die Botschaft will begreiflicherweise beruhigen. Das ursprüngliche Auflageprojekt in Uri hat provoziert. Alle, die das gesehen haben, sind mindestens ob der haushohen Dämme erschrocken. Nicht zuletzt dadurch ist die Gegenthese entstanden oder verstärkt worden, die Neat gehöre in den Berg. Kurzfristig ist diese Bergvariante nicht realisierbar, darum wird ein Pfand - dieses Wort ist immer wieder verwendet worden - dafür gesucht, dass sie dann später einmal komme. Das Pfand ist das Verzweigungsbauwerk für diese 100 Millionen Franken. Es beinhaltet das Risiko, dass das Verzweigungsbauwerk und diese Investition nutzlos sein werden, sollte eben die Bergvariante nicht kommen.
Ich meine, im ganzen Prozess der Auseinandersetzung darf keinesfalls ein Vorwurf an die Urner Regierung formuliert werden. Wer hätte in der gleichen Position anders gehandelt als die Verantwortlichen in der Regierung? Wer hätte anders gehandelt, wenn eben die Möglichkeit eröffnet ist, dieses Pfand zu bekommen? Bei den Gemeinden soll die Situation etwas anders sein. Damit impliziert die Botschaft im Grunde genommen eine Auswahl unter zwei Varianten. Darum sind Ihnen zusätzliche Unterlagen zugegangen, einerseits ein Plan als Beilage zur Fahne und andererseits ein Variantenfächer zur Neat-Linienführung - die Beilage 2 aus dem Aussprachepapier des Bundesrates vom Sommer 2002 aus den Kommissionsakten, beides verteilt mit Zustimmung des Kommissionspräsidenten und des Ratspräsidenten.
Bitte gönnen Sie mir etwas Zeit, Ihnen diese Varianten gegenüberzustellen. Die Variante gemäss Botschaft auf dem Plan befindet sich zwischen den Ziffern 1, 4 und 7, es ist eine kombinierte Variante "Berg lang" mit einer "Übergangslösung im Tal minimal". Sie schliesst am Ende einen Tunnel mit ein, der ungefähr 75 Kilometer lang ist. Die Übergangslösung bewegt sich zwischen den Ziffern 1, 4, 5 und 6; sie schliesst mit ein, dass der Schächen überquert werde, also mit Brücken über den Bach, mit einem Anschluss, mit einer Unterführung, offenbar nach Attinghausen. Das ist die Nummer 4 auf dem Plan. In dieser Übergangslösung enthalten ist zudem dieses Verzweigungsbauwerk als Anfang für die spätere Tunnelverlängerung. Die Tunnelverlängerung soll "ermöglicht" werden, wie der Herr Berichterstatter zu Recht gesagt hat. Das ist die Variante gemäss Botschaft.
Dieser Variante steht jene der Minderheit II gegenüber. Sie können sie auch anhand der Ziffern 1, 4, 5 und 6 verfolgen. Diese Variante der Minderheit bezieht sich auf eine Linienführung im Tal und will diese jetzt schon möglichst optimieren. Das heisst also, die Linienführung im südlichen Teil tief zu legen, den Schächen zu unterqueren. Sie sucht weitere Optimierungen, insbesondere die Anschlussgarantie, wie Sie dem Text entnehmen können, und die Umfahrung von Flüelen.
Beide Varianten stimmen schliesslich darin überein, dass mit einer ersten Etappe - das ist zwischen den Ziffern 1 und 2 - in dem Bereich, in dem beide Varianten gleich sind, im nächsten Jahr begonnen werden soll. Das sind die Termine: Ende 2004 und März 2005. Der Unterschied liegt darin, dass bei der Variante gemäss Botschaft mit der Rechtskraft in diesem zu beginnenden Abschnitt das Verzweigungsbauwerk und damit auch die Ausgabe von bis zu 100 Millionen Franken rechtskräftig werden müssen. Darüber soll jetzt definitiv beschlossen werden.
Das ist aus der Sicht der Urner Regierung logisch. Sie hat auch durch eine Delegation kurz vor der Sitzung wiederum bestätigen lassen, man sei nur dann bereit, diesen Abschnitt rechtskräftig werden zu lassen, wenn auch das Verzweigungsbauwerk und die Ausgabe von 100 Millionen Franken rechtskräftig werden. Entscheiden Sie auch über dieses politische Pfand!
Lassen Sie mich vergleichen: Die Minderheit will bei weitem nicht mit dem Kopf durch die Wand gehen, sondern sie hat sich, so weit das möglich ist, um einen sauberen Vergleich bemüht. Sie vergleicht aus der Sicht eines Transitkantons, hier des besonders betroffenen Kantons Uri, und sie vergleicht nachher gesamtschweizerisch.
Aus der Sicht des Kantons Uri sprechen mindestens vier Vorteile für den Antrag der Minderheit II: Die Variante der Minderheit bietet einen besseren Schutz, sie bietet einen besseren Nutzen, sie bietet eine Lösung für unsere Generation, und sie bietet eine Lösung an, die so sicher ist, wie man es überhaupt erwarten kann.
1. Zum Argument des besseren Schutzes: Dieser ist gegeben, weil die Linie tief, d. h. unter dem Schächen, verlegt werden soll, statt hoch, wie es die Variante gemäss Botschaft vorsieht. Ein besserer Schutz ist auch darum gegeben, weil das alte Urner Anliegen der Umfahrung von Flüelen aufgenommen wird und dem Bundesrat in diesem Umfang ein Planungsauftrag erteilt wird. Ich nehme an, es geht darum, ein Vorprojekt zu erstellen. Dieser Entscheid soll jetzt schon definitiv fallen, und es soll nicht auf die kommende Planungsbotschaft "Neat 2" vertröstet werden, wie das die Variante des Bundesrates tut. Ein besserer Schutz ist auch darum gegeben, weil weitere Verbesserungen durch den Bundesrat ausdrücklich möglich sind und ausgehandelt werden können; das ist laut dem Text der Botschaft auch nicht möglich.
2. Die Variante der Minderheit bringt mehr Nutzen. Warum? Sie schliesst eine Garantie betreffend den Anschluss an den Fernverkehr von Uri ins Mittelland ein, beispielsweise nach Zürich, von Uri nach dem Tessin oder meinetwegen sogar weiter in die Lombardei. Sie schliesst also eine Entwicklungschance für Uri ein. Sonst kümmern sich alle Landesgegenden immer um einen möglichst guten Anschluss - wir haben das vorhin bei den berechtigten Bedenken aus der Ostschweiz gehört. Hier wird genau dieses Anliegen aufgenommen: wohnen in Uri, arbeiten im Mittelland oder im Tessin. Oder umgekehrt: wohnen im Mittelland oder im Tessin und arbeiten in Uri. Das Pendeln soll ermöglicht werden; Sie haben heute gehört, dass Herr Bundesrat Leuenberger für die Fahrzeit zwischen Zürich und Lugano von eineinhalb Stunden gesprochen hat; die Hälfte davon sind also ohne weiteres Pendlerdistanzen.
3. Sie ist eine Lösung für unsere Generation: Wenn Sie der Variante der Minderheit zustimmen, dann befürworten Sie eine Lösung, die auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Neat im Jahre 2015 realisierbar ist. Demgegenüber ist die Variante "Berg lang" nach den Angaben der Botschaft erst ab 2020 denkbar, fertig dann etwa zehn Jahre später. Das heisst also praktisch: Die Lösung der Botschaft ist eine Lösung für die nächste Generation, auf Kosten der jetzigen Generation.
4. Der letzte Vorteil der Variante der Minderheit aus der Sicht des Transitkantons Uri: Sie wirft keine besonderen Probleme auf. Die Schächenunterquerung ist gemäss einer Studie machbar. Dagegen ist die Variante gemäss Botschaft in hohem Masse unsicher. Spätestens die heutige Debatte hat das wieder belegt. Sie ist unsicher, weil die Machbarkeit dieses langen Tunnels geologisch nicht geklärt ist. Der Bundesrat selber spricht von Sondierungen, die noch nötig sind. [PAGE 1202] Dann besteht ein Betriebsrisiko: Wenn schon der Ceneri für gewisse Mitglieder dieses Rates ein Problem aufwirft, dann tut das erst recht ein Tunnel von 75 Kilometern Länge! Schon die 50 Kilometer am Gotthard sind ein Wagnis, und wir würden diesen "Weltrekord" nochmals massiv übertreffen. Das würde Rettungswege von 30 Kilometern und mehr erfordern, und das ist offensichtlich ein Problem. Unsicher ist die Variante gemäss Botschaft aber auch politisch - sie ist sogar sehr unsicher -: Der Projektierungskredit für diese Variante ist noch nicht bewilligt. Der wird das nächste, vielleicht das übernächste Jahr vom Parlament gesprochen werden. Die Botschaft liegt noch nicht vor, ist aber angekündigt.
Zum Bau: Für den Bau braucht es irgendeinmal ein Bundesgesetz, ein Bundesgesetz, das das Projekt erweitert und den Kredit bereitstellt. Da muss das Parlament und muss das Volk zustimmen, nicht Uri allein. Dort geht es um die gesamtschweizerische Verteilung der Mittel. Dort geht es dann um FinöV im Allgemeinen, um "Bahn 2000" und vor allem um HGV. Dort geht es aber auch um die Auseinandersetzung zwischen dem öffentlichen Verkehr und Bildung oder Sozialem usw.; Landwirtschaft ist sicher auch dabei. Genau diese Gesamtüberprüfung, von der beispielsweise Herr Bürgi vorhin gesprochen hat und die das Postulat auf Seite 4 der Fahne aufnimmt, muss doch gemacht werden, bevor wir in diese Bergvariante vorinvestieren. Im Übrigen ist die ganze Frage betreffend den Axentunnel ja auch noch offen, davon haben wir noch gar nicht gesprochen.
Aus der Sicht Uris spricht also vieles für die Variante der Minderheit: Der Transitkanton hat mehr Schutz, mehr Nutzen für unsere Generation, und sicher ist die Variante gemäss Botschaft ein Wagnis.
Ein Weiteres ist aber die Sicht der gesamten Schweiz. Auch hier gibt es mindestens noch drei Vorteile: erstens eine raschere Inbetriebnahme. Wir haben gegenüber der Botschaft von 1996 bereits sieben Jahre Rückstand. Genau das Problem, das Herr Büttiker erwähnt hat, muss uns Sorgen bereiten. Gemäss der Variante der Minderheit - schade, dass Herr Büttiker jetzt nicht da ist - können wir das Projekt ohne bauliche Verzögerung auf das Jahr 2015 realisieren, innerhalb des heutigen Zeitplans. Beschwerden sind nach Aussagen des Bundesamtes für Verkehr bei der ersten Etappe keine zu erwarten, jedenfalls keine, bei denen eine aufschiebende Wirkung zu erwarten ist. Bei der Variante gemäss Botschaft müssen Sie mit weiteren Verzögerungen rechnen. Zunächst einmal besteht das Risiko - wir haben es heute wieder gehört -, dass doch noch "Schächen tief" verlangt wird; dann hätten wir beides, das Verzweigungsbauwerk und "Schächen tief". Zumindest formell ist das nicht vom Tisch.
Das zweite gesamtschweizerische Argument: Mit der Minderheitsvariante gehen Sie kein finanzielles Abenteuer ein. Die Minderheit will nicht an Uri sparen, im Gegenteil. Kurzfristig will sie sogar mehr ausgeben, 250 Millionen Franken mehr ausgeben, aber dann langfristig 500 Millionen bis 1 Milliarde Franken - als Mittelwert wurden uns 800 Millionen angegeben - sparen! Und jeder Franken, der für die Variante der Minderheit ausgegeben wird, wird für eine definitive Lösung eingesetzt. Bei der Variante gemäss Botschaft haben wir sehr schwierige finanzielle Fragen zu beantworten. Der Bau wird etwa 800 Millionen Franken mehr kosten; das ist die Kostenschätzung nach dem heutigen Planungsstand, bezogen auf die ganze Vergleichsstrecke, Ziffern 1 bis 7 auf der Plankopie. Der Betrieb und der Unterhalt einer 75 Kilometer langen Tunnelanlage ist ein finanzielles Problem. Wir haben keinerlei Zahlen zur Rentabilität. Wir wissen nicht, was dieser Betrieb kostet; wir wissen nicht, was der Unterhalt kostet. Ich erinnere Sie an das, was uns der bundesrätliche Sprecher im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm - in diesem Saal und auch in der Kommission - immer wieder ans Herz gelegt hat: Wir müssen uns wegen der Betriebs- und Unterhaltskosten Sorgen machen. Wir haben zudem Unsicherheiten in Zusammenhang mit der Geologie und der Etappierung, das ist klar.
Das dritte Problem aus nationaler Sicht sind die Präjudizien; der Kommissionsreferent hat bereits darauf hingewiesen. Ich kann es hier ganz knapp machen, es wird ja noch aufgegriffen werden. Es gibt negative Präjudizien für andere Kantone und Abschnitte.
Es gibt also Vorteile aus der Sicht des Transitkantons - aus der Sicht jedes Transitkantons, hier speziell aus der Sicht von Uri -, es gibt Vorteile aus gesamtschweizerischer Sicht, und es gibt schliesslich ein gewichtiges abschliessendes Bedenken: Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass der bundesrätliche Antrag rechtswidrig ist. Das Parlament darf dazu gar nicht Ja sagen. Zunächst ist die Vorinvestition keine "Verwendung der Reserven". Der Bundesrat ist letztlich auch dieser Meinung, sonst hätte er ja den Antrag nicht gestellt. Er erfüllt die auf den Seiten 6565 und 6566 der Botschaft genannten Kriterien nicht. Also durfte gar niemand versprechen, dass dieses Verzweigungsbauwerk errichtet werde. Das Bundesamt für Verkehr hat auch immer gesagt, man habe es nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes in Aussicht gestellt.
Ein weiteres rechtliches Problem: Die Vorinvestition der 100 Millionen Franken ist meines Erachtens eine Projekterweiterung. Der Wortlaut des vom Berichterstatter erwähnten Alpentransit-Beschlusses ist doch relativ klar: ein Tunnel von "Bodio/Biasca bis Altdorf/Erstfeld" und nicht bis Brunnen und "Verknüpfung an die Stammlinien" irgendwo im Raum Altdorf/Erstfeld. Die Materialien zu den Diskussionen im Parlament zeigen meines Erachtens dasselbe. Das Nordende wurde vom Raum Amsteg in den Raum Erstfeld - aber nicht weiter - verschoben. Die Aufnahme einer Neubaustrecke bis Flüelen wurde abgelehnt. Es braucht für diese Bergvariante und ihren Anfang im Verzweigungsbauwerk also ein Bundesgesetz. Das ist ein Problem der Demokratie, ist aber vor allem ein Problem der landesweiten Mittelverteilung.
Wenn Sie jetzt der Variante gemäss Botschaft zustimmen, nehmen Sie einen Teil dieser Gesamtüberprüfung vorweg. Neat, HGV, "Bahn 2000", Agglomerationsverkehr - all diese Fragen, diese Aufteilungen sind dann zum Teil vorweggenommen. Sie haben dann die Mittel nämlich schon ausgegeben. Sie haben dann ebenso die Diskussion um den Konflikt mit Landwirtschaft, Sozialem und Bildung schon vorweggenommen. Und das Entlastungsprogramm 2004 ist insoweit eigentlich bereits auf dem Tisch. Wenn Sie also für die Neat mehr Geld einsetzen wollen, dann mit der Variante der Minderheit, um gesamthaft zu sparen.
Darf ich abschliessen? Wo haben Sie bei dieser Botschaft Spielraum? Beim Ceneri nicht, das haben Sie entschieden. Bei Uri haben Sie zwei Varianten. Sie können wählen. Wenn Sie beim Ceneri schon ein Sicherheitsproblem signalisiert haben, müssen Sie dasselbe auch bei der Bergvariante, die Sie beginnen, sehen. Es geht um viel Geld, und es geht im Grunde genommen um einen Qualitätsverlust für den Transitkanton, den die Minderheit vermeiden möchte.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.