Schwaller Urs · Ständerat · 2003-12-18
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Ich habe festgestellt, dass es in diesem Rat üblich ist, die Interessenbindungen offen zu legen. Ich tue dies ebenfalls, und zwar wie folgt: Bis nächsten Juni bin ich auch noch als kantonaler Finanzdirektor tätig. In dieser Eigenschaft und auch als Vizepräsident der FDK stehe ich selbstverständlich voll und ganz hinter der Stellungnahme des FDK-Vorstandes vom 10. Juli dieses Jahres.
In dieser Stellungnahme haben wir ausgeführt, dass die Kantone nicht gegen eine Erneuerung des Stiftungsrechtes sind, welche dieses auch steuerrechtlich flexibler und attraktiver ausgestaltet. Was die Erhöhung des Abzuges für steuerrechtlich anerkannte Zuwendungen bei der direkten Bundessteuer anbelangt, lade ich Sie ein, diesen nicht zu vervierfachen, sondern bloss zu verdoppeln, d. h., im Sinne des Bundesrates auf 20 Prozent zu beschränken. Es geht dabei nicht nur darum, das Substrat der direkten Bundessteuer und damit auch der Kantonsanteile nicht weiter auszuhöhlen, sondern wir müssen uns auch bewusst sein, dass, kantonale Kompetenzen im StHG hin oder her, mit der Festsetzung einer 40-prozentigen Abzugsmöglichkeit im DBG auch ein entsprechender Druck auf den gleichen Satz in den kantonalen Steuergesetzen entstehen wird. Alles andere verkennt die Realität in den kantonalen Parlamenten. Es kann jedoch nicht sein, dass vom Bundesparlament her neue Steuerausfälle auch in den Kantonen initiiert werden und damit, nach dem Steuerpaket, das Dialogklima weiter strapaziert wird. Denken Sie auch an die Unternehmenssteuerreform II, die sonst noch mehr in Schieflage geriete, weil die Ausfälle in diesem Bereich vor allem durch die Kantone zu tragen wären.
In der Sache selbst bin ich somit gegen einen 40-prozentigen Steuerabzug, von einem 100-prozentigen gar nicht zu sprechen, weil die Möglichkeit solch hoher Abzüge den [PAGE 1220] Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer natürlichen Person verletzen. Es kann doch nicht sein, dass natürliche Personen mit sehr hohen Einkommen und der damit verbundenen Möglichkeit, entsprechend hohe Stiftungszuwendungen zu machen, letztlich bestimmen können, wofür, für welchen Zweck, für welche Aufgaben sie ihre Staatssteuern einsetzen wollen. Das hat nichts mit Vertrauen in die Kantone zu tun. Bleiben wir deshalb vernünftig, und entscheiden wir uns auch als Ständevertreter im Sinne des Bundesrates für höchstens 20 Prozent.