Leuenberger Ernst · Ständerat · 2003-12-18
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Man müsste nun vermutlich fast in eine staatsphilosophische Diskussion darüber eintreten, ob denn wohlhabende Leute Steuern zahlen sollen oder ob sie über die Zuwendung an Stiftungen auch im öffentlichen Bereich sollen sagen können, wo wann was wie gemacht wird.
Ich bin eigentlich froh darüber, dass auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme dieser Frage - die ich jetzt etwas überspitzt angesprochen habe - ein ganzes Kapitel widmet. Er geht sogar so weit, uns als Parlament daran zu erinnern, dass durch ein solches Vorgehen nicht nur das Bruttoprinzip nicht eingehalten wird, sondern dass dadurch letztlich auch die Finanzhoheit der Bundesversammlung eingeschränkt wird. Im Grunde wird nämlich haushaltspolitische Kompetenz an die Steuerzahlenden delegiert, indem diese darüber entscheiden können, wie weit bestimmte Mittel für bestimmte Aufgaben eingesetzt werden. Solche Steuernormen stehen damit nicht im wünschbaren Einklang mit den Anforderungen des Finanzhaushaltgesetzes. Das lese ich in der Stellungnahme des Bundesrates. Sie können sich vorstellen, dass ich das mit grosser Genugtuung gelesen habe, sintemal es sich mit meinen Äusserungen in der Kommission deckt.
Der Bundesrat sagt dann zu Recht - das hat die Minderheit in der Kommission auch immer gesagt -: Es kommt dazu, dass die vorgeschlagenen Abzugsmöglichkeiten auch nicht zur massiven Verschlechterung der Haushaltlage des Bundes passen. Es kommt weiter dazu - und ich will Ihnen das Vergnügen nicht ersparen, hier auch einmal einen Namensaufruf durchzuführen -, dass in der Vernehmlassung die folgenden Kantone die Vervierfachung des Abzuges von 10 auf 40 Prozent als unverhältnismässig erachtet und abgelehnt haben: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Uri, Waadt, Wallis und Zürich. Ich nehme an, dass diese Sprache im Ständerat verstanden wird.
Damit ich - weil wir heute etwas unter Zeitdruck operieren - Ihre Zeit nicht über Gebühr beanspruche, habe ich mich mit meinem "Minderheitsfreund" Michel Béguelin darauf geeinigt, dass wir heute die Anträge des Bundesrates unterstützen, also auf 20 Prozent Abzug gehen. Wir halten allerdings daran fest, dass die 100-Prozent-Lösung auch im Sinne des Bundesrates nicht möglich sein soll.
Ich erkläre also, dass die Minderheit sämtliche Anträge zugunsten der Anträge des Bundesrates zurückzieht und diese freudvoll unterstützt, solange der Bundesrat noch unterstützungsfähige Vorschläge in dieses Parlament einbringt.