David Eugen · Ständerat · 2003-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Es gibt noch eine Bemerkung zum Sollbetrag des gebundenen Vermögens beizufügen. Hier wird im Gesetz neu aufgeführt, dass ein angemessener Zuschlag gemacht werden könne, und dieser Zuschlag - das möchte ich vom Bundesrat noch bestätigt erhalten - bewegt sich etwa in der Grösse von 1 bis 2 Prozent. Es geht bei diesem Zuschlag letztlich darum, dass bei einer Liquidation oder vor allem bei einer Übertragung des Versicherungsbestandes genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten zu decken, die aus einer solchen Übertragung erwachsen. Aber es sind hier keine grösseren Zuschläge geplant.