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David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Ich möchte mich gerade zum ganzen 6. Kapitel äussern. Dieser Teil des Gesetzes ist neu. Ich habe beim Eintreten ausgeführt, dass wir jetzt für Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomerate zusätzliche Aufsichtsregeln haben. Die meisten Regeln stimmen mit dem überein, was wir vorhin für die Einzelversicherungsgesellschaften beschlossen haben. Bei der [PAGE 1232] Versicherungsgruppe geht es einfach um mehrere Versicherer, die in einer Gruppe zusammengeschlossen sind. Beim Konglomerat geht es um mehrere Versicherer und Banken, wobei der Schwerpunkt bei den Versicherungen liegt - darum heisst es Versicherungskonglomerat. Alle diese Bestimmungen sind auch im Sinne der Europakompatibilität abgefasst, weil viele dieser Gruppen und Konglomerate internationale Firmen sind und weil damit auch ein internationales Regelwerk zur Anwendung kommt. Das sind meine Bemerkungen zu diesem ganzen Kapitel.

Ich möchte vielleicht noch eine besondere Frage erwähnen, das sind die grenzüberschreitenden Massnahmen - Prüfungen usw. -, die insbesondere in Artikel 80 geregelt werden. Es geht auch um die Zusammenarbeit mit den ausländischen Aufsichtsbehörden in Artikel 79. Hier lehnt sich das Gesetz an das an, was wir bereits für die Banken im Sektor Grenzüberschreitungen haben. Ich habe bis und mit Artikel 81a keine Bemerkungen.

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