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David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Hier möchte ich Folgendes sagen: Beim Bankengesetz und beim Börsengesetz, also bei den Ziffern 6 und 7, geht es jetzt eben um die Vorwegnahme eines Teils der Finanzmarktaufsichtsordnung. In diesen neuen Abschnitten im Bankengesetz und im Börsengesetz werden Finanzgruppen und Finanzkonglomerate bezüglich der Aufsicht geregelt. Man lehnt sich hier wiederum an die Ordnung im EU-Raum und an das an, was wir vorher für den Versicherungsbereich beschlossen haben.

Finanzgruppen sind Gesellschaften von mehreren Banken, und Finanzkonglomerate sind Gruppen von Banken, bei denen auch eine Versicherung dabei ist, bei denen die Banken aber den Schwerpunkt bilden. Für diese werden hier die Aufsichtsregeln festgelegt. Das Börsengesetz, das weiter hinten angeführt ist, sieht auch noch vor, dass für Effektenhändler, die an einer Finanzgruppe oder an einem Finanzkonglomerat beteiligt sind, analoge Aufsichtsregeln gelten. Inhaltlich stimmen die Aufsichtsregeln mit dem überein, was wir - insbesondere auch bezüglich der Eigenmittelvorschriften - zuvor für die Einzelgesellschaften beschlossen haben.