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David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Artikel 3 enthält die wichtige Bestimmung über die Informationspflicht des Versicherers. Hier werden auch Präzisierungen und Ergänzungen angebracht. Die Kommission hat in Absatz 1 eine kleine Änderung vorgenommen, indem sie Ihnen beantragt, das Wort "insbesondere" zu streichen. Das wurde gemacht, weil Rechtsklarheit bestehen muss: Was genau ist Informationspflicht? Was im Gesetz genau vorgeschrieben wird, muss gemacht werden. Es geht um die Rechtsklarheit. Wir [PAGE 1234] haben daher, anders als der Bundesrat, keine Aufzählung gewählt, bei der noch offen bleibt, was sonst allenfalls noch gemacht werden müsste. Das dient nach meiner Meinung beiden Vertragsparteien, dem Versicherungsnehmer wie dem Versicherer.

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