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David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Ich möchte gerade hinten anfangen. Frau Sommaruga hat gesagt, das sei vor allem wegen des Wegfalls der präventiven Produktekontrolle jetzt besonders notwendig. Da möchte ich einfach darauf aufmerksam machen, dass die Kommission hier ja in ganz wesentlichen Bereichen wieder zurückkorrigiert hat: Die präventive Produktekontrolle wird bei der Kollektivlebensversicherung, der beruflichen Vorsorge - da werden die Versicherungsbedingungen weiterhin geprüft - und, das ist sicher auch noch wichtig, auch bei der Krankenzusatzversicherung beibehalten. Hier werden auch in Zukunft die Versicherungsbedingungen amtlich geprüft werden müssen. Es wird also eine Kontrolle stattfinden. Die einzige Versicherung, bei der im Gegensatz zu heute keine präventive Kontrolle mehr durchgeführt werden wird, ist die Einzellebensversicherung. Dort würde das also spielen. Mit anderen Worten ist es doch so, dass bei vielen konsumentennahen Versicherungen, die wir haben, nach wie vor die präventive Kontrolle gilt. Das möchte ich einfach vorwegschicken.

Zum Zweiten: Frau Sommaruga schlägt uns vor, hier Auslegungsregeln - Regeln über die Gesetzesauslegung - in ein Gesetz zu schreiben. Jeder Jurist weiss, dass es zum Fundamentalen gehört, wie Gesetze auszulegen sind. Gesetze sind nach Treu und Glauben auszulegen. Bei Versicherungsverträgen ist wie bei anderen Verträgen durch den Richter der wahre und gemeinsame Parteiwille zu suchen. Wenn er nicht festgestellt werden kann, muss nach dem Vertrauensprinzip - nach dem Grundsatz von Treu und Glauben - der wahrscheinliche Wille der Parteien in Betracht gezogen werden, und es müssen alle Umstände in Betracht gezogen werden, die beim Vertragsschluss eine Rolle spielten. Dabei findet schon heute die so genannte Unklarheitsregel Anwendung, nämlich die Regel "in dubio contra stipulatorem". Im Zweifelsfalle wird also gegen den Vertragsersteller ausgelegt, das ist geltendes Recht.

Frau Sommaruga möchte jetzt mit ihrem Antrag, so interpretiere ich ihn jedenfalls, diese Regeln und vor allem diese letztgenannte Unklarheitsregel - ich bin zwar nicht ganz sicher, ob der zweite Satz das genau beinhaltet - ins Gesetz schreiben. Persönlich habe ich eigentlich vor allem für ihre Hauptzielrichtung Verständnis, dass wir ein AGB-Gesetz machen sollten. Wir sollten tatsächlich Regeln für die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufstellen. Diese kommen ja nicht nur in der Versicherungsbranche, sondern auch beim Autoverkauf usw. vor. Das finde ich eigentlich richtig. Wir haben heute im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Regel über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aber nach meiner persönlichen Überzeugung nicht genügt.

Ich habe etwas Mühe, jetzt hier in einem Einzelpunkt im Versicherungsvertragsgesetz eine Auslegungsregel zu implementieren. Obwohl Frau Sommaruga gesagt hat, das sei hier ein Sonderfall, sehe ich es doch im Rahmen des allgemeinen Vertragsrechts. Ich empfehle Ihnen daher - ich habe aber mit der Kommission nicht Rücksprache genommen -, das hier nicht zu tun, aber doch vorzusehen, dass die AGB-Frage in jedem Fall bei der Totalrevision geprüft wird.

Im Übrigen habe ich auch nichts dagegen, wenn der Zweitrat grundsätzlich sagt: Wir stellen da Überlegungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ich finde nur: Eine Einzelnorm vom Auslegungsrecht in ein Spezialgesetz hineinzupflanzen scheint mir nicht richtig zu sein.