Kaufmann Hans · Nationalrat · 2000-06-05
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-05
Wortprotokoll
Die Kommission will der Parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Das heisst aber nicht, dass die Mehrheit Insider-Geschäfte akzeptiert; im Gegenteil, es war ein einstimmiges Einvernehmen, das wir Insider-Geschäfte verurteilen. Wir glauben aber, dass das Verbot, dass institutionelle Anleger bzw. deren Vertreter in Verwaltungsräten Einsitz nehmen können und die Offenlegungspflicht der Vermögensverhältnisse und der Transaktionen von Personen, die in Fusionen und Übernahmen involviert sind, am Ziel vorbeischiessen.
Wir empfehlen, der Initiative aus folgenden Gründen keine Folge zu geben:
Es ist doch ein legitimes Recht jedes Aktionärs, d. h. Eigentümers, in den Verwaltungsrat gewählt zu werden. Das Obligationenrecht verlangt sogar, dass Verwaltungsräte Aktionäre sind. Ein Verbot würde zu einer Diskriminierung von institutionellen Anlegern, zu einer Ungleichbehandlung von Aktionären führen. Gerade jene Anleger, die in der Regel am meisten Geld in den Unternehmen angelegt haben, sollen vom Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Das hätte beispielsweise auch zur Folge, dass der Bund bei der Swisscom keine Verwaltungsräte stellen dürfte.
Die Mehrheit war auch gegen eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse und der Börsentransaktionen, denn dies stellt ganz klar einen Angriff auf das Bankgeheimnis und damit auf den Finanzplatz Schweiz dar. Der Vorschlag ist auch unrealistisch, wenn man bedenkt, dass Fusionen und Übernahmen heute doch nicht mehr in der Schweiz alleine, sondern mehr und mehr in London vorbereitet und durchgeführt werden. Wie will man heute mit einem schweizerischen Gesetz Investment Banker in London zwingen, ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen?
Wir waren der Meinung, dass die Insidervergehen durch Artikel 161 StGB klar geregelt sind. Die Vorschriften sind klar und eindeutig. Wer vertrauliche Tatsachen ausnützt oder Kurse zu seiner Bereicherung manipuliert, wird bestraft. Zudem hat der Branchenverband der Pensionskassen einen Verhaltenskodex, den mehr und mehr Pensionskassenvertreter unterschreiben.
Die Mehrheit konnte sich den Vorstellungen der Minderheit nicht anschliessen, dass man die Mehrheitsaktionäre in ihren Rechten beschneiden müsse, weil Interessenkonflikte bestehen. Die Vertreterin der Minderheit hat gerade vorher erwähnt, dass grosse Gewinne ausgeschüttet werden und zu wenig in die Unternehmen investiert wird. Im Durchschnitt wird in den Schweizer Gesellschaften ein Viertel des Gewinns als Dividende ausgeschüttet, und Sie wissen alle, [PAGE 503] dass davon noch rund ein Drittel an Steuern abgehen. Es trifft also überhaupt nicht zu, dass Gewinne nicht reinvestiert werden.
Auch die strafrechtlichen Bestimmungen wurden infrage gestellt. Es ist sicher so, dass dem Staat gewisse Spezialisten fehlen, aber das ist noch kein Grund dafür, die Strafrechtsnormen zu verschärfen.
Ich empfehle Ihnen deshalb im Sinne der Mehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.