Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-12-17
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Ich äussere mich zu allen drei Bundesgerichtswahlgeschäften in gebührender Kürze wie folgt:
1. Die heutigen Wahlgeschäfte für das Bundesgericht, das Versicherungsgericht und das Militärkassationsgericht verlaufen erstmals gemäss demjenigen Verfahren, das das geänderte Parlamentsgesetz für die Wahlen in die eidgenössischen Gerichte vorschreibt. Alle heutigen Wahlvorschläge sind solche der Gerichtskommission. Es wird dies, abgesehen von Ausnahmen, auch in Zukunft so sein. Dabei ist zu unterscheiden: Sind die Nominationen der Gerichtskommission nicht strittig und entsprechen sie der Zahl der zu besetzenden Sitze, so werden die Gerichtsnominationen in aller Regel durch alle Fraktionen unterstützt.
Denkbar sind aber auch Situationen, bei denen die Fraktionen der Gerichtskommission mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, als Sitze zu besetzen sind. Diesfalls wird die Gerichtskommission mehrere Wahlvorschläge unterbreiten, sofern alle Kandidatinnen und Kandidaten bezüglich fachlicher und persönlicher Eignung, bezüglich Sprache, Landesteil und allenfalls Geschlecht als geeignet erscheinen. Die Unterstützung der mehreren von der Gerichtskommission gemachten Wahlvorschläge durch die Fraktionen wird diesfalls je eine unterschiedliche sein. In Ausnahmefällen aber wird die Gerichtskommission trotz mehrerer Fraktionsvorschläge gleichwohl nur einen Antrag stellen, dies dann, wenn sachlich triftige Gründe hierfür sprechen. Wenn immer aber verantwortbar, wird die Gerichtskommission danach streben, sich parteipolitisch möglichst neutral zu verhalten.
2. Die parteipolitische Situation stellt sich heute so dar, dass am Bundesgericht und am Versicherungsgericht die SVP massiv, nämlich mit drei Sitzen, und die SP und die Grünen minim, nämlich mit je einem Sitz, untervertreten sind.
Trotz diesen Gegebenheiten opponiert die SVP-Fraktion heute der Wahl des SP-Kandidaten nicht. Grund hiefür ist, dass einerseits Bundesrichter Schubarth der SP angehört und anderseits die SP eben doch auch noch untervertreten ist. Diese Haltung der SVP-Fraktion ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in der Gerichtskommission sowohl seitens der FDP-Fraktion wie seitens der CVP-Fraktion signalisiert wurde, bei den nächsten Bundesrichterwahlen den Anspruch der SVP auf mehrere zusätzliche Sitze zu akzeptieren. Das soll auch für den Fall gelten, dass Richterinnen oder Richter der FDP oder der CVP zurücktreten. Einen rein mechanischen Schematismus aber sieht die Gerichtskommission nicht. Vielmehr wird zentrale Richtschnur ihres Handelns immer das Streben nach einer optimalen Zusammensetzung der eidgenössischen Gerichte sein.
3. Namens der Gerichtskommission beantrage ich Ihnen abschliessend, in allen Wahlgeschäften den Vorschlägen der Gerichtskommission zuzustimmen.