Fasel Hugo · Nationalrat · 2004-03-01
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2004-03-01
Wortprotokoll
Zuerst ist es notwendig, dass ich auf die Bemerkungen von Herrn Ruey antworte, denn er hat sein ganzes Votum auf einem Faktum aufgebaut, das bereits überholt ist. Er hat immer noch begründet, es weise ein Viertel der Pensionskassen eine Unterdeckung auf. Herr Ruey, [PAGE 12] das war Ende 2002, Ihr Votum ist völlig überholt. Das zeigt eben gerade, dass es sich hier um ein langfristiges Geschäft handelt. Sie sind nicht à jour.
Nun zum Mindestzinssatz in seiner gesamten Bedeutung: Der Mindestzins ist für die Erreichung des Verfassungsziels, und das ist immer noch die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung, ein ganz zentrales Element. Es darf von diesem Ziel deshalb nicht leichtfertig abgewichen werden. Mit der Regelung, die wir in Artikel 65 Absatz 3 Buchstabe c treffen, ist nicht irgendein Mindestzins, sondern der Mindestzins des Obligatoriums gemeint. Nun ist es sozialpolitisch richtig und notwendig, bei der Garantie des Mindestzinses dem Obligatorium die Priorität zu geben. Es soll nicht so sein, dass der vom Bundesrat festgelegte Mindestzins unterschritten, unterlaufen werden kann. Der Bundesrat hat hier für Sicherheit und für Verlässlichkeit in der zweiten Säule zu sorgen.
Schon heute ist es möglich, dass im Überobligatorium - ich betone noch einmal: im Überobligatorium - sogar Nullrunden gefahren werden könnten. Deshalb können wir bereits über die Senkung des Mindestzinssatzes im Überobligatorium einen enormen Beitrag zur Sanierung leisten. Für mich ist es auch nicht verständlich, warum Herr Ruey diesen Antrag vertreten hat, denn er richtet sich grundsätzlich gegen den Wettbewerb. Der Mindestzinssatz, Herr Ruey, ist zugleich ein Mindeststandard. Pensionskassen, die ihn nicht erreichen, sollen auch einmal vom Markt verschwinden; sie sind nicht wettbewerbsfähig. Deshalb verstösst Ihr Antrag, zum Entwurf des Bundesrates zurückzukehren, gegen Ihre eigenen Wünsche.
Wenn wir den Mindestzinssatz unterschreiten - dies an die Adresse des Bundesrates, Herr Bundesrat -, dann seien Sie doch konsequent und schaffen Sie den Mindestzins überhaupt ab. Es macht keinen Sinn, wenn der Bundesrat einen Mindestzins festlegt und im gleichen Atemzug dessen Unterschreitung zulässt. Deshalb verstehe ich nicht, weshalb sich der Bundesrat auf einen solchen Widerspruch einlässt.
Es kommt ein Weiteres hinzu: Wenn wir bereit sind, den Mindestzinssatz noch einmal zu unterschreiten, besteht auch auf Arbeitgeberseite kein besonderes Interesse, bei Leistungen vorsichtig und zurückhaltend zu sein. Von der Arbeitgeberseite her kann man auch beginnen, Leistungen zu versprechen, um im Fall der Unterdeckung über den Mindestzinssatz zu sanieren - eine fundamental sehr gefährliche Entwicklung, die hier eingeleitet wird.
Ich lade den Bundesrat ein, sich für das Verfassungsziel konsequent einzusetzen und für Sicherheit und Verlässlichkeit bei der zweiten Säule zu sorgen. In diesem Sinne wird die grüne Fraktion der Mehrheit der Kommission zustimmen.