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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2004-03-01

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-01

Wortprotokoll

Bei der Standesinitiative Wallis geht es ebenfalls um ein wichtiges Problem. Sie verlangt, dass ein wirklich existierendes Problem, dass nämlich die Fragen zum Übergang von der Invalidenversicherung zur Krankenversicherung geregelt werden, indem die Kostenbeteiligung von 10 Prozent durch die IV oder aber die Altersgrenze auf über 20 Jahre festgelegt würde.

Die Kommission beantragt Ihnen hier sehr klar mit 17 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der Initiative trotzdem keine Folge zu geben, obwohl das Problem durchaus real existiert. Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, ein Postulat zu überweisen; der Text liegt im Anhang zum Bericht vor.

Kurz zu den Erwägungen der Kommission: Wie schon angetönt, gibt es hier durchaus ein Problem, indem Menschen mit Geburtsgebrechen, wenn sie ab dem 20. Altersjahr in die Krankenversicherung wechseln, dort dem Mechanismus der Kostenbeteiligung unterworfen werden. Es stellt sich deshalb die Frage, ob das richtig ist und wie dieses Problem angegangen werden könnte. Das Problem ist allerdings ausserordentlich komplex, wenn Sie daran denken, dass es natürlich sehr unterschiedliche langwierige, chronische Erkrankungen gibt, für die sich dieses Problem im Prinzip stellt. Letztlich geht es um die Grundfrage, ob lang dauernde Leiden, Geburtsgebrechen, aber auch andere chronische Leiden von der Kostenbeteiligung befreit werden sollen oder nicht.

Eine deutliche Kommissionsmehrheit war nicht der Meinung, dass man dieses Problem lösen kann, indem man der Standesinitiative Wallis einfach Folge gibt, sondern dass der Bundesrat versuchen soll, in einem Bericht abzuklären, wie solche aufwendigen Behandlungen von Chronischkranken und von Menschen mit Geburtsgebrechen in Bezug auf die Kostenbeteiligung der Betroffenen differenziert angegangen werden könnten.

Die Kommission bittet deshalb den Bundesrat, ganz konkrete Vorschläge für eine entsprechende Änderung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu formulieren.

Insgesamt handelt es sich um ein reales Problem; die vorgeschlagene Massnahme greift aber etwas zu kurz und bedenkt zu wenig, dass damit neue Ungleichheiten geschaffen werden könnten, wenn man die Aufhebung der Kostenbeteiligung nur für Menschen mit Geburtsgebrechen einführen und nicht gleichzeitig die Gesamtlage der invalidisierenden Krankheiten beachten würde.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen, das Problem zur Kenntnis zu nehmen und den Bundesrat per Postulat zu bitten, hier Abklärungen zu treffen und dann konkrete Vorschläge bezüglich der Kostenbeteiligung bei sämtlichen Krankheiten mit einer invalidisierenden Potenz zu präsentieren.