Lexipedia

Janiak Claude · Nationalrat · 2004-03-02

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Ich äussere mich zur Effizienzvorlage. Sie geht auf einen Beschluss der eidgenössischen Räte vom 22. Dezember 1999 zurück. Das Parlament führte in den Bereichen organisierte Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption für die komplexen Fälle von interkantonaler und internationaler Bedeutung eine zwingende Verfahrensleitung durch die eidgenössischen Behörden ein. Seit dem 1. Januar 2002 sind diese Bestimmungen in Kraft.

Die GPK unseres Rates hat im Rahmen ihrer begleitenden Oberaufsicht der Umsetzung der Effizienzvorlage in der abgelaufenen Legislatur eine grosse Bedeutung beigemessen und sich regelmässig über den Stand orientieren lassen. Sie hat im Plenum auch immer wieder darüber berichtet. Am 24. Januar 2003 fand eine Aussprache mit den Projektverantwortlichen statt, welche ein ernüchterndes und vor allem beunruhigendes Ergebnis zeitigte. Es zeigte sich, dass das Projekt aufgrund finanzieller Probleme nicht wie geplant umgesetzt werden kann; es zeichnen sich Rückstände in der Fallbearbeitung ab, die gesetzeskonforme Umsetzung der Effizienzvorlage ist gefährdet. Die GPK wies wiederholt auf die grosse politische Verantwortung hin, die Bundesrat und Parlament angesichts der Strafverfolgungskompetenz des Bundes im Bereich der organisierten Kriminalität haben. Diese Kompetenz beinhaltet eine grosse Verpflichtung. Es geht letztlich um die Glaubwürdigkeit der Strafjustiz und damit unseres Rechtsstaates.

Der Bundesrat hat der GPK wiederholt versichert, er nehme den durch die Effizienzvorlage erteilten Gesetzesauftrag ernst und werde dafür sorgen, dass die Umsetzung des Projekts gemäss aktueller Finanzplanung gewährleistet sei. Es müsse verhindert werden, dass Verfahren verschleppt oder Straftaten gar nicht abgeklärt werden könnten. Die Beurteilung des Bundesrates steht im Widerspruch zum Bericht der Projektoberleitung Effizienzvorlage. Danach wird durch die Plafonierung der Budgets 2005 und 2006 auf dem Stand von 2004 der Personalaufbau verzögert, während die Verfahrenszahlen nach oben korrigiert werden müssen. Die Diskrepanz zwischen den Ressourcen und den zu führenden Verfahren werde zu einem stets wachsenden Pendenzenberg führen, die Verfolgung der Schwerstkriminalität im Sinne der Effizienzvorlage sei ernsthaft gefährdet.

In seinem jüngsten Bericht bestätigt der Bundesrat, dass sich die Umsetzung der Effizienzvorlage in einer schwierigen Phase befindet; das Entlastungsprogramm 2003 hat seine Wirkung nicht verfehlt. Auf- und Ausbau der Strafverfolgungsbehörden des Bundes sind vorerst bis Ende 2006 gestoppt worden. Auch der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Verbrechen auf diese Situation keine Rücksicht nimmt. Er verlangt von den Projektverantwortlichen, weitere geeignete Mittel und Wege zu finden, damit die Rechtsstaatlichkeit bei der Verbrechensbekämpfung auch in Zeiten knapper finanzieller Mittel keinen Schaden leidet. Bei den Projektverantwortlichen tönt es dramatischer: Es müssen gleich viele oder mehr Verfahren als vorhergesagt mit weniger Personal als geplant bearbeitet werden, dies bei durchschnittlich längerer Verfahrensdauer und längerem Bearbeitungsaufwand und mit der Folge, dass sich die Verfahrensanhandnahme und -erledigung verzögern. Der Bereich Vorermittlung ist sehr eingeschränkt funktionsfähig. Aus diesem Bereich werden keine neuen Ermittlungsansätze kommen, was die Zahl der Ermittlungsverfahren vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität kleiner werden lässt. Ermittlungsverfahren werden zudem priorisiert, was zur Folge hat, dass andere Verfahren zurückgestellt werden. Das Ergebnis ist, dass sich die Verbrechen trotzdem ereignen, ihre Verfolgung in unserem Land aber infrage gestellt bleibt.

Parlament und Bundesrat müssen sich darüber klar werden, ob sie ihre Beschlüsse konsequent umsetzen oder einen Zustand tolerieren wollen, der sich mit der Gesetzgebung und [PAGE 31] dem vom Parlament vor vier Jahren zum Ausdruck gebrachten Willen nicht in Übereinstimmung bringen lässt. Es ist nur schwer zu vermitteln, dass ausgerechnet im obersten Kriminalitätssegment das Opportunitätsprinzip gelten soll und die Kriminellen die Chance wittern dürfen, ungeschoren davonzukommen.

Die GPK hat bei jeder Gelegenheit darauf hingewiesen - allein im vergangenen Jahr gab es drei ausführliche Diskussionen -, dass die Gesetzgebung einen unmissverständlichen Auftrag beinhaltet und keine halbherzige Umsetzung erträgt. Diese darf nicht an den Finanzen scheitern. Im Rahmen der Festlegung der Legislaturrichtlinien wird die GPK auf dieses Geschäft zurückkommen und verlangen, dass ihm weiterhin die Priorität beigemessen wird, die das Parlament seit vier Jahren verlangt.