Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-03-02
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-02
Wortprotokoll
Kollege Fehr Hans-Jürg ist in der Regel ein sehr seriöser Votant, aber hier ist er etwas vom guten Weg abgekommen. Ich möchte drei Sachen richtig stellen:
1. Wir sprechen hier nicht nur von konzessionierten Veranstaltern, wie das Herr Fehr erwähnt hat, sondern wir sprechen hier von sämtlichen Veranstaltern im Fernseh- und Radiobereich.
2. Wenn er sagt, bei Absatz 1 fordere er eine klare Trennung, dann hat die Trennung nichts mit Personen zu tun, sondern die Trennung muss, wie das heute bereits getan wird, durch eine entsprechende visuelle Markierung oder, im Radio, durch gewisse Trailer möglich sein. Das hat also nichts mit Personen zu tun.
3. Es geht um die Frage, ob der Star "hinten rechts" dann seine Taschen füllen kann oder nicht. Das ist Sache der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zwischen den Mitarbeitern und den verschiedenen Veranstaltern. Das hat auch nichts mit dieser Frage zu tun. [PAGE 57]
Das Einzige, was mit dieser Frage zu tun hat, ist die Realität: Wie sieht die Realität in der schweizerischen Medienlandschaft aus? Wir haben die grosse, erratische SRG, die solche Trennungsübungen durchziehen kann. Wir haben aber auch sehr viele kleine und kleinste Veranstalter, die zwingend darauf angewiesen sind, dass sie ihr Potenzial, das sie haben - auch im Bereich Moderationspotenzial -, entsprechend einsetzen können. Sehr viele Veranstalter arbeiten mit freien Mitarbeitern und Teilzeitmitarbeitern, also mit Leuten, die gemäss Gesetz wohl regelmässig in diesem Sender aktiv sind, aber eben nicht permanent da sind, und die nichts zu tun haben mit der Informationsvermittlung im Sinne des Service public. Diese Leute machen allenfalls einmal eine Kultur-, eine Volksmusiksendung oder moderieren die regionalen Sportinformationen. Diese Leute sind aber sehr wichtig für die kleinen Veranstalter, man soll sie eben im Werbebereich einsetzen können. Deshalb hat die Minderheit II in Ergänzung zum bundesrätlichen Vorschlag nicht nur die redaktionelle Arbeit erwähnt, sondern diese eingeschränkt auf den Bereich der Nachrichtensendungen und der Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, weil wir dort Transparenz und auch Klarheit brauchen. Aber überall dort, wo wir in einem Randbereich der Unterhaltung sind, sollte es selbstverständlich möglich sein, dass diejenigen, die mit den entsprechenden Unterlagen und Instrumenten arbeiten, auch Werbung machen können.
Ich war selber früher einmal beim Lokalradio. Selbstverständlich haben wir z. B. die Veranstaltungshinweise, die Werbecharakter hatten, als Moderatoren selber gesprochen, ohne dass hier irgendwo eine Verwässerung oder Vernetzung vorgekommen ist. Selbstverständlich haben wir unsererseits auch kleine Spots im Sinne der Aktualität direkt gesprochen und entsprechend nachher im Sender ohne Probleme eingebracht.
Die Bestimmung unten in Absatz 2, wo wir sagen, dass es bei finanziell beschränkten Möglichkeiten eben gewährleistet sein muss, seine personellen Ressourcen auch im Werbebereich einbringen zu können, ist eine ganz entscheidende Grösse. Der Bundesrat hat diesen Satz richtigerweise hineingenommen. Die Minderheit I (Fehr Hans-Jürg) will ihn weghaben. Er tangiert wenige, aber sehr kleine Veranstalter, und da kommt es jetzt auf wenige Franken an.
Wenn wir eine breite Medienlandschaft wollen, brauchen wir eine gewisse Grosszügigkeit und Liberalität im Bereich dieser Schnittstelle zwischen Werbung und Redaktion. Selbstverständlich, ein grosser Sender hat ein Redaktionsstatut, hat finanziell die Möglichkeiten, diese Trennung ganz konsequent durchzuziehen. Je kleiner der Sender ist, desto mehr verfliessen diese Sachen. Wichtig ist für mich: Keine Überschneidung im Politik- und Nachrichtenbereich; aber im Unterhaltungsbereich, im Kulturbereich sollte es möglich sein.
Ich bitte Sie, der Minderheit II zuzustimmen.