Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-02
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-02
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, hier der Mehrheit zuzustimmen. Wir haben es uns nicht einfach gemacht. Sie sehen, mit diesem Entscheid befinden Sie nicht nur über diesen Artikel 3, sondern eigentlich über eine ganze Konzeption, die wir hier richtigerweise in einer einzigen Abstimmung erledigen.
Wir haben es uns nicht einfach gemacht, weil wir nicht einfach auf das alte Modell zurückgegriffen haben; nur die Struktur des alten Modells haben wir übernommen. Wir haben sehr viele Anpassungen bei den Organen vorgenommen, sei es bei der UBI, der Beschwerdeinstanz, oder dem so genannten Beirat, und haben hier ein neues Gleichgewicht gefunden. Es ist also falsch, zu sagen, die Kommissionsmehrheit würde hier einfach das Bisherige tel quel übernehmen.
Ich kann Sie auch noch darauf aufmerksam machen, dass wir uns eingehend damit beschäftigt haben. Es ist gesagt worden, es gebe eine Konvergenz in den verschiedenen Medien, und deshalb müssten wir auch die Regulierung und die Aufsicht quasi zusammenführen. Das Resultat des bundesrätlichen Entwurfes ist, dass wir dann in diesem ganzen Bereich ausser der Institution Comcom kein Organ haben, das eine solche Machtfülle auf sich vereinigen könnte - das kann nicht einmal der Bundesrat. Dies nicht nur im Bereich der Gebührenfestlegung, sondern auch im Bereich der Programmaufsicht. Sie hätte hier dann auch eine Doppelfunktion und wäre mit unendlichen Kompetenzen ausgestattet. Das war der Grund, weshalb die Mehrheit der Kommission - übrigens sehr deutlich, in einer ersten Lesung mit 15 zu 3 Stimmen - den eigenen Antrag gutgeheissen hat. In einer zweiten Lesung, als wir das Ganze nochmals bearbeitet haben, sind wir mit 12 zu 6 Stimmen bei diesem Konzept der Kommissionsmehrheit geblieben.
Warum ist das wichtig? Wir versuchen in unserem Modell im Grunde genommen zwei Bereiche in ein Gleichgewicht zu bringen. Das eine sind die Fragen der Konzessionierung, die Fragen der Rechtsaufsicht, die nämlich auch weiterhin vonseiten des Staates erfolgen müssen, und die Frage des Gebührenbeitrages - da geht es um die Anwendung von Gesetz und Verordnungen. Das andere ist die Programmaufsicht, betrifft also den politischen Charakter der Aufsicht, der Überwachung; das kommt dann zur UBI. Dort sind die ganze Programmaufsicht, die Aufsicht über Werbung, Sponsoring und Ähnliches, die eben einen politischen Charakter haben. Insofern werden wir der in der Eintretensdebatte oft vorgebrachten Kritik gerecht, indem wir verhindern wollen, dass hier alles bei einer Behörde zusammengefasst wird, auch wenn diese Behörde dann eben nicht mehr Bakom heisst, sondern der Bereich der Comcom zugeordnet wird.
Ich meine, dass wir das Modell der Kommissionsmehrheit weiterverfolgen müssen. Wir haben damit auch eine [PAGE 54] Entschlackung einer Superbehörde, und wir bringen hier mit dieser am alten Modell angelehnten Struktur unseres Erachtens das Verhältnis zwischen staatlicher Aufsicht und Programmaufsicht in ein gutes Gleichgewicht.
Noch etwas zur Bemerkung von Herrn Bundesrat Leuenberger wegen des Bakom: Es ist richtig, dass in der Fassung des Bundesrates das Bakom sozusagen der Comcom unterstellt würde. Das hat aber natürlich zur Folge, dass für all das, was auch im Modell des Bundesrates weiterhin Aufgabe des Bundesrates respektive des UVEK sein wird - nämlich die Festlegung der ganzen Finanzaufsicht, die Konzessionierung, die Fragen des Gebührensplittings, die Festlegung der Rahmenbedingungen -, offensichtlich im Departement wieder eine neue, zusätzliche Kompetenzstelle geschaffen werden müsste, weil das Bakom für die anderen Aufgaben dann ja eben der Comcom zugeordnet wäre. Wir machen damit also nicht eine Entschlackung, im Gegenteil: Wir stocken damit die ganze Behördenstruktur noch einmal auf, wir duplizieren diese Aufgaben noch einmal auf Departementsebene. Das war mit ein Grund, weshalb Ihnen hier die Kommissionsmehrheit mit sehr deutlichem Stimmenverhältnis empfiehlt, sich für ihren Antrag einzusetzen.
Noch eine Bemerkung zum Antrag Berberat/Rey: Auch diese Frage wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Es wurde bereits auch dargelegt: Es wäre tatsächlich falsch, wenn wir jetzt diese Möglichkeit von nichtkonzessionierten Medienveranstaltern wieder ausschliessen würden. Die Idee geht eigentlich davon aus, dass wir sagen: Dort, wo eben keine Gebührengelder beansprucht werden, wo keine staatlichen Privilegien im Zugang zu Netzen oder in der Verbreitung beansprucht werden, ist eigentlich nicht einzusehen, weshalb eine solche Medienunternehmung konzessioniert werden muss. Sie erhält ja kein hoheitliches Recht, sie erhält kein Monopol, sie erhält keine Möglichkeit, hier irgendwie privilegiert tätig zu werden, wir überlassen das dem freien Markt. Da sind wir der Auffassung, dass es hier wirklich keine Konzessionierung braucht. Das ist ein Stück dieser Liberalisierung, die wir für diesen Bereich von Veranstaltern vornehmen, die in Zukunft ausserhalb der Beanspruchung öffentlicher Gelder oder öffentlicher Regeln arbeiten wollen.
Ich bitte Sie also: Stimmen Sie in diesem Behördenkonzept der Kommissionsmehrheit zu. Im Namen der Kommissionsmehrheit muss ich Sie auch bitten, den Antrag Berberat/Rey abzulehnen. Er betrifft das Ganze zwar nicht sehr grundsätzlich, aber es ist eine Frage der Konzeption dieses Gesetzes.