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Föhn Peter · Nationalrat · 2004-03-02

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-02

Wortprotokoll

Obwohl in der Kommission fast einstimmig angenommen, fand das vorliegende RTVG in der SVP-Fraktion keine Mehrheit. Schon von allem Anfang an haben wir in der Kommission gesehen, dass es sich um eine komplexe Materie handelt, welche sehr vielen gesellschaftspolitischen Ansprüchen gerecht werden muss.

Bereits damals, bei der Eintretensdebatte in der Kommission, habe ich einen Rückweisungsantrag gestellt. Die SVP-Fraktion hätte eine getrennte Betrachtung in einem Radiogesetz und in einem Fernsehgesetz begrüsst, weil auch das Gebührensplitting von Radio und Fernsehen für uns von allem Anfang an ein zentraler Punkt war. Auch der Service public war für uns von allem Anfang an ein wichtiges Thema. Unserer Meinung nach müsste dieser Service public nach wie vor klarer definiert werden. Ich muss heute feststellen, dass trotz tagelangen Beratungen nach wie vor viel zu viele Unklarheiten bestehen. Die äusserst vielfältigen Interessen unserer Medien sind kaum unter einen Hut zu bringen. Abstriche müssten da und dort gemacht werden, damit alle Anbieter von ähnlichen, vergleichbaren Voraussetzungen ausgehen könnten.

In einer zukunftsorientierten liberalen Medienordnung müssen die privaten Anbieter und die Staatsmedien gleich lange Spiesse erhalten. Es ist ein wichtiger Grundsatz der SVP, nebst einem möglichst echten Wettbewerb möglichst tiefe Gebühren anzustreben, wobei alle ihrem Auftrag, ihrer Leistung und ihrem Standort entsprechend partizipieren können.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf schiesst für die meisten in der Fraktion an den Zielen der SVP vorbei. Einerseits erscheint uns nach wie vor fraglich, ob die beiden Medien Radio und Fernsehen in ein und demselben Gesetz geregelt werden sollen. Wenn es schon so breit gefächert ist, könnte man sich wirklich ein Kommunikationsgesetz inklusive FMG vorstellen. Aber, Frau Simoneschi, das beantragen wir nicht! Wir sprechen nur von Koordination, und das ist etwas anderes.

Andererseits werden den privaten Anbietern nach unserer Meinung zu grosse Hindernisse in den Weg gelegt. Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen scheint uns mit dieser staatlichen Medienordnung gefährdet zu sein. Damit die privaten, kleinen Anbieter nicht noch weiter am Abgrund ausharren müssen, wird von uns als Übergangslösung sofort ein Gebührensplitting verlangt.

Nach ausführlicher Beratung in unserer Fraktion bitte ich Sie, auf das RTVG einzutreten, es aber mit klar formulierten Aufträgen an den Bundesrat zurückzuweisen. Die vielen Minderheits- und Einzelanträge lassen nichts Gutes erahnen. Wir wollen lieber unsere Hausaufgaben jetzt gründlich machen oder machen lassen - und nicht erst, wenn es für viele zu spät ist. Ein Scherbenhaufen am Schluss nützt gar nichts. Ich befürchte einen ähnlichen Ausgang wie bei der KVG-Revision: Da kann man tagelang beraten und letztendlich eine halbherzige und halbbatzige Lösung präsentieren, welche weder im Parlament und allenfalls schon gar nicht beim Bürger eine Mehrheit finden wird. Dann wird es insbesondere für unsere sehr wichtigen kleinen Anbieter in den Berg- und Randregionen zu spät sein.

Der Bundesrat und die Verwaltung können uns relativ "rassig" eine überarbeitete Vorlage präsentieren. Ein erweitertes Gebührensplitting kann auch ohne weiteres gestützt auf die bestehenden Gesetzesgrundlagen vorgezogen und eingeführt werden. Dass wir mit dem vorliegenden RTVG keine gute Ausgangslage haben, zeigen die sehr vielen angekündigten Einzelanträge sowie die Aussagen etlicher Medienverantwortlicher in den letzten Tagen und Wochen. Zeigen wir Grösse und lassen wir den RTVG-Entwurf überarbeiten! Eine Fahrt ins Blaue können wir uns in der heutigen Zeit nicht leisten; es müssen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Über die Effizienz, Frau Hollenstein, können wir dann in zwei Jahren sprechen, wenn die Vorlage nicht zurückgewiesen werden sollte.

Für die Unterstützung des Rückweisungsantrages der SVP-Fraktion danke ich Ihnen bestens.