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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-03

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Es ist ein ganz wichtiger Entscheid, den wir hier zu fällen haben. Die Kommission hat den seinerzeitigen Antrag Hegetschweiler mit 12 zu 9 Stimmen abgelehnt. Wir haben in der Eintretensdebatte etwas Wichtiges festgehalten: Wir gehen von einer gesamten Medienordnung aus, in der sowohl die SRG als auch die privaten, möglicherweise sprachregionalen, aber zumindest die lokalen Anbieter ihre Aufgabe zu erfüllen haben.

Die Konzeption im Antrag der Minderheit Hegetschweiler geht eigentlich davon aus, dass man die Privaten, die Regionalen stärkt, indem man die SRG schwächt, indem man ihr quasi ein Korsett anlegt, das verhindert, dass sie sich auch entwickeln und ihren Auftrag wahrnehmen kann. Das ist der falsche Weg. Wenn Sie der SRG x Programme abschneiden, ist es überhaupt nicht so, dass dann andere, Private, warten, in die Lücke springen und das dann kommerziell besser ausnützen.

In Artikel 26 haben wir der SRG einen Auftrag erteilt. Sie muss zur kulturellen Vielfalt beitragen, sie muss das schweizerische Film- und Literaturschaffen fördern usw. Die SRG hat einen Riesenauftrag, im Sinne des Service public für dieses Land eine Medienordnung mitzugestalten und Programme zu veranstalten. Jetzt wollen Sie in Artikel 27 der SRG praktisch das Instrument wegnehmen, nämlich die Programme, mit denen sie diesen Antrag auch umsetzen kann.

Dann muss ich Sie einfach auf etwas aufmerksam machen. Es ist heute ein soziologisch-kulturelles Phänomen, dass wir eine zunehmende Segmentierung im Publikum haben. Es [PAGE 88] hören nicht mehr alle das Gleiche in der gleichen Art zur gleichen Zeit. Das ist eine gesellschaftliche Entwicklung, die man auch in unserem Land ganz deutlich spürt. Deshalb ist es eben auch notwendig, dass die SRG, damit sie ihren Auftrag auch erfüllen kann, zunehmend auch segmentierte Programme anbieten kann. Sonst kann sie ihrer Aufgabe nicht gerecht werden.

Etwas muss hier noch einmal deutsch und deutlich gesagt werden: Verschiedene Antragsteller haben immer von der Monopolstellung der SRG gesprochen, die zementiert würde, indem man die Beschränkung der Anzahl der Programme eben nicht im Gesetz festschriebe. Die SRG hat aber kein Monopol! Die SRG ist in einem offenen Markt. Wir haben es auch vom Bundesrat gehört, wie viele Konkurrenzsender auf die Schweiz einstrahlen: Mehr als die Hälfte der Leute schauen heute schon ausländische Programme. Hier die SRG zu schwächen heisst im Grunde genommen auch, den Auftrag, den die SRG hat, zu schwächen.

Dann muss auch deutlich darauf hingewiesen werden - das haben wir in der Kommission eingehend diskutiert -, dass es nicht so ist, dass wir heute eben nur drei Radio- und zwei Fernsehprogramme haben. Das mag im Tessin und in der Romandie der Fall sein, aber auch für die Romandie gibt es jetzt den Plan, beispielsweise SF Info einzuführen. Das ist eine hervorragende Dienstleistung, die in der Deutschschweiz gut angekommen ist. Mit Ihrem Antrag wird das aber nicht mehr möglich sein. Man muss dann in der Deutschschweiz nicht nur SF Info abschalten, man muss in der Deutschschweiz auch Virus, Swiss Classic, Swiss Jazz usw. abschalten. Man kann diese wichtigen Programme - Spartenprogramme, die der zunehmenden Segmentierung der Publikumswünsche entsprechen - auch in den anderen Regionen nicht mehr entwickeln. Das ist die Konsequenz dieses Antrages. Wollen Sie das?

Der Antrag geht von einer falschen Annahme aus, nämlich von der Annahme, mit der Beschränkung der SRG hätten die Privaten eine schöne "Wiese", in die sie dann auch zwingend springen würden. Dem ist nicht so! Man kann nur mit Deutlichkeit darauf hinweisen: Wir schwächen damit eigentlich unser Angebot, unseren Service public - die Aufgabe, die wir der SRG in Artikel 26 übertragen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit - sie obsiegte mit 12 zu 9 Stimmen -, den Minderheitsantrag Hegetschweiler abzulehnen. Es wäre sonst wirklich fatal. Wir würden jetzt wirklich mit Regulierungen eingreifen und die SRG dazu verdammen, ihre heutige Tätigkeit massiv einzuschränken. Das ist nicht der Weg der Liberalisierung.

Dann noch eine Bemerkung zum Minderheitsantrag Polla bzw. Föhn - er wurde in der Kommission nur ganz knapp abgelehnt, mit 11 zu 10 Stimmen -, wegen der Art der Programme (Abs. 3 Bst. a): Wenn der Minderheitsantrag Hegetschweiler angenommen wird, dann hat Herr Föhn Recht. Man muss dann der SRG nicht noch vorschreiben, welcher Art diese zwei oder drei Programme sein sollen. Aber wenn der Minderheitsantrag Hegetschweiler abgelehnt wird, ist es doch für den Bundesrat bei der Konzessionserteilung gerade wichtig, dass er auch etwas zur Art der verschiedenen Programme sagt. Wenn er eben zusätzliche Programme konzessioniert, dann will er auch sagen wofür, gerade auch im Interesse möglicher privater Konkurrenz. Insofern würde der Minderheitsantrag Polla bzw. Föhn eigentlich den Anliegen von Herrn Föhn widersprechen.

Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Polla bzw. Föhn abzulehnen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen das zwar sehr knapp, aber es ist ein Antrag, der meines Erachtens angesichts Ihrer Vorstellungen sogar zum Eigentor werden könnte.