Föhn Peter · Nationalrat · 2004-03-03
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-03
Wortprotokoll
Die meisten Votanten vergessen, dass es auch lokale und regionale Anbieter gibt. Es muss nicht immer nur die SRG sein und geben. Dem Votum Schlüer kann ich vollends zustimmen. Es kann natürlich da und dort einschneidend sein, muss es aber nicht unbedingt. Ich verweise noch einmal auf die Regionalität und das Lokale.
Ich bitte Sie, dem Einzelantrag Schwander zu folgen, obwohl ich die Minderheit Hegetschweiler unterstütze. Herr Schwander verlangt, dass "höchstens drei" Radioprogramme - bei der Minderheit heisst es einfach "drei" - und zwei Fernsehprogramme konzessioniert werden. Herr Schwander nimmt das Wort "höchstens" noch hinein, und ich glaube, dem kann man folgen. Es ist keine Einschränkung des Ist-Zustandes; es wäre so, wie es heute ist. Wir haben dann natürlich auch die entsprechenden Fenster noch frei für andere Veranstalter, auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Wenn regionale und lokale Veranstalter das Angebot abzudecken gewillt sind, würden unter Umständen - nein, ich behaupte sogar: mit Sicherheit - ein TV- und zwei Radioprogramme pro Sprachregion durchaus genügen. Es ist also eine absolut vertretbare und offene Formulierung.
Dieser Antrag kann aber auch aus liberaler, aus wirtschaftlicher Sicht recht positiv betrachtet werden, indem wir eben, wie schon gesagt, den lokalen und regionalen Veranstaltern eine zusätzliche Chance geben könnten. Da muss ich meiner Vorrednerin noch sagen, dass ich nicht gesagt habe, dass es nur um Volksmusik geht, überhaupt nicht. Was aber verlangt wird und was von der SRG nicht angeboten wird oder nicht mehr angeboten werden könnte, würden mit Bestimmtheit regionale Anbieter sofort aufnehmen. Wenn wir diesen Anträgen - jenem der Minderheit bzw. insbesondere den Einzelanträgen - folgen würden, könnte man mit Bestimmtheit Gebühren sparen. Das zu Artikel 27 Absatz 1.
Bei Absatz 3 bitte ich auch, wie die FDP- und die CVP-Fraktion, meinem Minderheitsantrag zu folgen, und bei Absatz 3 Litera c bin ich relativ grosszügig. Es wurde von der Charta [PAGE 87] gesprochen; man könnte diese Bestimmung fallen lassen. Ich persönlich kenne die Charta nicht, und wenn das dann genügen würde, kann man es im Ständerat immer noch streichen.
Ich bitte Sie, vorläufig an dieser Formulierung festzuhalten.