Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-03

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich in Erinnerung rufen, dass in Artikel 7 Absatz 4 ohnehin schon steht, dass Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programmangebot "einen angemessenen Anteil der Sendungen in einer für hör- und sehbehinderte Menschen geeigneten Weise aufbereiten" müssen. Die Frage, um die es jetzt eigentlich geht, ist: Sollen für die SRG auf Gesetzesebene die allgemeinen Pflichten zur Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Menschen gelten? Oder ist im Gesetz eine zusätzliche, speziell für die SRG-Programme geltende Norm einzufügen, so, wie Frau Bruderer es hier vorschlägt?

Ich selbst habe keinen Anlass, diesen Antrag jetzt zu bekämpfen, weil ich nämlich sagen muss: Das Wesentliche wird sich ohnehin in der Verordnung abspielen; dort wird es um den Detaillierungsgrad gehen. Da muss ich sagen: Da wird es auch Differenzen mit der SRG geben. Die SRG hat im Vorfeld dieser Diskussionen schon ungeheure Berechnungen angestellt, was diese Aufwendungen alles kosten könnten. Aber es kommt natürlich darauf an, was dann im Detail tatsächlich auch von ihr verlangt wird. Eine Erhöhung von den heutigen etwa 2 bis 3 Millionen Franken auf 20 Millionen Franken für die Untertitelung sowie weitere 16 Millionen Franken für Sehbehinderte: Das sind wohl völlig übertriebene Berechnungen. Wenn sie richtig sein sollten, wären die Vorgaben übertrieben.

Es wird um die Verordnung gehen; dort ist das Fleisch am Knochen. Ob Sie hier diese Grundlage noch schaffen wollen oder nicht, das überlasse ich Ihnen.