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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-03

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03

Wortprotokoll

Für welche Zwecke soll der Ertrag der Konzessionsabgabe verwendet werden? Darüber ist jetzt zu entscheiden. Zunächst einmal scheint unbestritten zu sein, dass Medienforschungsprojekte unterstützt werden, so, wie der Bundesrat das vorschlägt; da besteht Einigkeit.

Die Mehrheit schlägt auch vor, so, wie es schriftlich formuliert ist, dass die Archivierung von Programmen unterstützt werde. Nun hat Herr Fehr Hans-Jürg vorher gesagt, das sei hinfällig geworden, indem Sie vorher den Antrag Hochreutener angenommen hätten. Da bin ich mir nicht ganz sicher. Ich habe das Gefühl - ich masse mir jetzt an, Sie zu interpretieren -, Sie haben den Antrag Hochreutener vorher angenommen, weil er keine Muss-Vorschrift, sondern eine Kann-Vorschrift zum Inhalt hatte und nicht weil die Frage der Finanzierung dort einfach nicht geregelt war. So würde ich meinen, ich könnte der Mehrheit zustimmen. Ich sehe darin auch einen Grund, dass eine gesetzliche Grundlage für eine Finanzierung der Archivierungspflicht - die der Bundesrat später dann in einer Verordnung festlegen könnte - geschaffen würde; das ist das eine.

Das andere ist nun die Minderheit Weigelt: Herr Weigelt will aus diesen Konzessionserträgen auch neue Technologien fördern. Da spricht sich der Bundesrat entschieden dagegen aus; wir haben im Bundesrat mehrmals darüber diskutiert. Es war vor allem auch das Finanzdepartement, das in seinen Mitberichten imperativ festgehalten hat, es gehe nicht an, dass neue Technologien auf diese Art und Weise indirekt aus Bundesmitteln gefördert würden.

Ich beantrage Ihnen also, das abzulehnen.