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Föhn Peter · Nationalrat · 2004-03-03

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-03

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit Theiler ist ein sehr gefährlicher Antrag. Ich bitte Sie wirklich auch, ihn abzulehnen. Einige regionale Anbieter könnten und müssten natürlich sofort den Schirm zumachen; das kann ich Ihnen garantieren.

Was will diese kleine Minderheit streichen, und was beinhalten diese Artikel? In Artikel 48, im Grundsatz, steht, wer vom Gebührensplitting profitieren kann: wer z. B. ein Gebiet ohne ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten versorgt, wer die lokalen oder regionalen Eigenheiten durch umfassende Information über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge berücksichtigt, oder wer das kulturelle Leben in diesen Gebieten fördert. Ich glaube, das ist sehr wichtig, und auf diese Radios sind wir angewiesen.

Artikel 49 regelt und beinhaltet die Versorgungsgebiete, Artikel 50 die Gebührenanteile - hier sprechen wir, wir werden nachher noch darauf zurückkommen, von einem doppelten Splitting -, Artikel 51 die Pflichten, die die Programmveranstalter einzugehen haben, und Artikel 52 die Finanzaufsicht. Es ist klar, es ist ein relativ grosser administrativer Aufwand, der hier betrieben werden muss; aber diese Unterstützung wird gebraucht.

Herr Theiler, ich möchte natürlich schon daran erinnern: In den Berggebieten sind nicht nur die Infrastrukturen wesentlich teurer, es braucht tatsächlich viel mehr Sender, und man erreicht auch dann noch viel weniger Zuhörerinnen und Zuhörer. Wir haben natürlich in den Berg- und Randregionen auch wesentlich weniger Werbe- und Sponsoringmöglichkeiten. Also sind Programmveranstalter auf diese 3 bis 5 Prozent Splittinggebühren angewiesen.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Theiler abzulehnen. Es würde sonst tatsächlich - da muss ich Herrn Fehr Hans-Jürg für einmal unterstützen - ein Massensterben eintreten.