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Theiler Georges · Nationalrat · 2004-03-03

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Ich schlage Ihnen im Namen einer kleinen, dafür aber standfesten Minderheit vor, auf das Splitting zu verzichten. Ich möchte zwei Vorbemerkungen machen.

1. Es geht hier, wie unser Präsident das gesagt hat, klar um Konzessionen mit Leistungsauftrag. Es gibt auch solche, die keinen Leistungsauftrag haben. Sie sind davon in keiner Art und Weise betroffen.

2. Ich habe auch nichts gegen die Unterstützung von "Kleinradios", welche wir heute schon unterstützen. Ich habe auch nichts dagegen, wenn man bei Sendeanlagen in Berggebieten, welche wesentlich komplizierter und aufwendiger sind, die Infrastruktur entsprechend unterstützt. Diese Dinge muss man auseinander halten.

Beim Splitting geht es tatsächlich um die Grundsatzfrage, ob wir zusätzlich zum Service public, den wir mit der SRG in diesem Land installieren und für den die Gebühren beansprucht werden, auch noch eine private Konkurrenz organisieren wollen. Die SRG deckt mit ihren Gebühren die regionalen und kulturellen Anliegen unserer Bürgerinnen genügend ab. Man kann sogar darüber diskutieren, ob sie nicht zu viel abdeckt.

Ich habe im Zusammenhang mit der Frage, was überhaupt diesen Service public ausmachen soll, mehrmals in der Kommission nachgefragt, was eigentlich die Verantwortlichen - der Bundesrat, die SRG - unter Service public verstehen. Ich habe eigentlich keine vernünftige Antwort auf diese Frage gefunden, und Sie finden auch im Gesetz keine hinlänglich klare Definition. Es wird dann eigentlich dem Bundesrat überlassen, was er in diesem Bereich zulassen will und was nicht. Ich schliesse daraus, dass man fast ein wenig gewillt ist, die Begrifflichkeit dieser Versorgung, dieses Service public, bewusst etwas offen zu halten und offen zu gestalten.

Ich stelle aber fest, dass wir nun unter dem gleichen Titel dieses Splitting einführen und den Leistungsauftrag erteilen, der noch immer nicht abschliessend definiert ist, und dann kriegen die Betreiber dafür Geld. Wir machen quasi eine Grundversorgung im Quadrat. Wir gehen damit meiner Meinung nach weit über den Service public hinaus, und wir subventionieren eigentlich einen "Marché public" und nicht einen Service public.

Man kann sich natürlich fragen, ob der Begriff der Subventionen, den ich vorher verwendet habe, gerechtfertigt sei. Meiner Meinung nach ist das eine akademische Diskussion.

Sie wissen alle, dass die Gebühren europaweit die höchsten sind, die Gebühren nehmen dann tendenziell eine Art Steuercharakter an. Deshalb erlaube ich mir, diesen Begriff auch zu gebrauchen. Ich weiss, dass ich damit gewissen Leuten ein bisschen auf die Zehen trete, aber das macht ja nichts.

Wenn man Subventionen kriegt, muss man sich bewusst sein, dass man sich auch etwas einhandelt, und das ist ein Stück weit der Verlust der Freiheit: Wer zahlt, befiehlt! Das haben die Bauern vor 30 Jahren auch nicht ganz realisiert, als sie an die Brüste des Staates gegangen sind - ja, so schön, jetzt rede ich auch ein wenig blumig. Die Bauern haben das bitter bezahlt, man hat ihnen Vorschriften gemacht, wann sie Gülle austragen dürfen, wie lang ihre Kuhställe sein dürfen und all diese Dinge. Ich rede jetzt zu jenen, die diese Gebühren erhalten wollen. Sie müssen sich im Klaren darüber sein, dass damit auch Vorschriften verbunden sind. Wir haben sie in den Paragraphen, welche wir diskutieren. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, eine Absprache für Zusammenarbeit zu treffen. Damit zementieren wir natürlich den Markt, das finde ich nicht gut. Private Anbieter sollten die Freiheit haben, sich zusammenzuschliessen, wann immer sie das wollen, solange das Kartellgesetz dies zulässt.

Es ist keine Marktwirtschaft, wenn ich zuerst eine Buchhaltung vorlegen muss, wenn ich Abschlüsse vorlegen muss, und letztendlich ist es auch nicht sehr marktwirtschaftlich, wenn mir der Staat einen Leistungsauftrag gibt, den ich dann akzeptieren muss. Mit dem Leistungsauftrag ist selbstverständlich auch wieder die Aufsicht verbunden. Diese Aufsicht wird dann das Programm kontrollieren; auch das ist nicht gerade eine sehr freiheitliche Lösung. Ich sage den privaten Anbietern - sie haben sich alle, übrigens auch die SRG, für das Splitting ausgesprochen - Folgendes: Man muss aufpassen, dass man sich hier nicht wegen ein paar Taler die Freiheit abkaufen lässt. Noch etwas zur SRG: Sie hat sich wie gesagt positiv zum Splitting geäussert, aber es ist natürlich so quasi etwas wie Stillhaltegeld für die Kleinen, welche man ja ohnehin nicht ernst zu nehmen hat.

Herr Bundesrat, was ich aber in diesem Zusammenhang dann schon erwarte, wenn dieses Splitting eingeführt werden sollte - und das ist ja wahrscheinlich -, ist Folgendes: Die SRG wird dann natürlich die Meinung haben, dass die Gebühren noch um diesen Betrag erhöht werden. Da bitte ich Sie schon, dann auf Gebührenerhöhungen zu verzichten. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich zu den Absichten, die Sie haben, äussern würden. Im Bereich von 4 oder 5 Prozent ist jede Unternehmung in der Lage, entsprechende Einsparungen zu machen.

Wir sind heute auf eine unterschiedliche Werbeordnung eingetreten. Es wäre eigentlich meine Vorstellung gewesen, dass man die Privaten frei gestalten lässt und dass man der SRG gewisse Auflagen macht, weil sie auch von staatlichen Geldern profitiert. Das wäre logisch und richtig, und man sollte jetzt auf dem Pfad der Tugend bleiben und hier keine neuen Subventionstatbestände schaffen, aber gleichzeitig auch den Privaten keine neuen Fesseln anlegen.

Ich bitte Sie, die Artikel 48 bis 52 zu streichen und den entsprechenden Minderheitsanträgen zuzustimmen.