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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2004-03-03

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-03

Wortprotokoll

Ich möchte meinen Antrag zu Artikel 39 zweiteilen. Im ersten Teil geht es um die Absätze 2, 3 und 4. Hier beantrage ich, die Vorlage gemäss Bundesrat zu übernehmen. Es geht hier vorwiegend darum, ob das Departement oder das Bundesamt die Kontrolle ausüben soll. Es ist doch merkwürdig, dass in der dezentralisierten Bundesverwaltung die Oberaufsicht entsprechend ausgeschaltet wird. Massgebend ist hier - und das hängt dann mit Absatz 5 zusammen, dem zweiten Teil meines Antrages, weil es dort noch einen Zusatz gibt -, dass wir in den Absätzen 2, 3 und 4 den Begriff "Departement" einsetzen, damit wie in Absatz 5 eben das Departement der Finanzkontrolle den Auftrag geben kann. Es kann nicht sein und ist meiner Meinung nach klar systemwidrig, dass ein Bundesamt der Eidgenössischen Finanzkontrolle, dem Instrument der Finanzkommission, einen Auftrag geben kann. Das ist meiner Meinung nach klar systemwidrig. [PAGE 106]

Deshalb beantrage ich Ihnen, in den Absätzen 2, 3 und 4 gemäss Bundesrat und im Gegensatz zur Kommission den Begriff "Bundesamt" durch den Begriff "Departement" zu ersetzen.

Ich komme nun zum zweiten Teil meines Antrages betreffend Absatz 5.

Zu dieser Aufsicht: Es braucht wie überall in der Bundesverwaltung eine zusätzliche Oberaufsicht. Das Departement, das die Aufsicht ausübt, stellt auch die Anträge für Gebührenerhöhungen. Eine neutrale Oberaufsicht sollte hier mehr Transparenz über die Angemessenheit solcher Mechanismen schaffen. Deshalb beantrage ich, dass, entgegen der bundesrätlichen Fassung, das Finanzkontrollgesetz anwendbar ist. Ich bin klar der Meinung, dass das nicht der Medienfreiheit und der Programmautonomie der SRG widerspricht; es hat damit nichts zu tun. Wir haben heute mehrfach gehört, wie gross die Unternehmung ist, und die Unternehmung wird grossenteils - dem haben Sie vorhin zugestimmt - mit Empfangsgebühren finanziert. Da ist es notwendig, dass diese Kontrolle auch durch die Eidgenössische Finanzkontrolle durchgeführt wird.

Ich bitte Sie, meinen Antrag, der letztlich zweiteilig ist, zu unterstützen.