Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-04
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit II (Föhn) ist zurückgezogen worden, Herr Bundesrat.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kommissionsmehrheit mit dem Satz, die Meinungs- und Angebotsvielfalt dürfe nicht gefährdet werden, meines Erachtens genau den Punkt aufnimmt, der eigentlich der Ausgangspunkt der Radio- und Fernsehgesetzgebung ist. Wir wollen damit erreichen, dass nicht irgendwie eine Monopolstellung entsteht; wir wollen nicht, dass die Meinungsvielfalt in unserem Land durch die Entwicklungen, auch durch die ökonomischen Entwicklungen, im Medienbereich gefährdet wird. Die Meinungs- und Angebotsvielfalt stellt für unsere Demokratie, für unsere kulturelle Vielfalt eine entscheidende Voraussetzung dar. Ich kann mich den Aussagen von Herrn Weigelt, der dieses Credo noch einmal dargelegt hat, vollumfänglich anschliessen.
Die Gewährleistung der Meinungsvielfalt bzw. die Verhinderung ihrer Gefährdung muss nicht unbedingt durch strukturelle Elemente erfolgen. Wenn ein Verleger verschiedene Aktivitäten entwickelt - das ist vielleicht auch eine Folge einer multimedialen Entwicklung -, dann muss er damit noch nicht zwingend die Meinungsvielfalt gefährden. Es braucht dann andere Sicherungen. Wir haben über das Redaktionsstatut gesprochen. Wir werden in den Artikeln 82 und 83 noch über die Medienkonzentration sprechen. Auch darauf hat Herr Weigelt mit Recht hingewiesen.
Es geht der Kommissionsmehrheit also darum, nicht bereits zu sagen: Die Meinungs- und Medienvielfalt ist dann gefährdet, wenn irgendwelche Leute mehrere Medien gleichzeitig besitzen. Das Funktionieren, die Praxis, die Auswirkungen einer bestimmten Konzentration können natürlich die Meinungsvielfalt gefährden, aber die Konzentration an sich muss dies nicht von vornherein tun.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, diesen Buchstaben g in Absatz 1 aufzunehmen. Ich glaube, das ist ein Ausdruck eines Grundsatzes, den wir als Leitlinie der ganzen Gesetzgebung immer obenan gestellt haben. Ich bitte Sie deshalb, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
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